ÖBB unter Pünktlichkeitsgrenze: Entschädigungsansprüche für Jahreskarteninhaber
Die österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) haben im Jahr 2022 den gesetzlich vorgeschriebenen Pünktlichkeitsgrad von 95% im Nahverkehr nicht erreicht. Besitzer von Jahreskarten und Klimatickets haben Anspruch auf Entschädigung. Das erhöhte Passagieraufkommen bereitet den ÖBB Probleme.
Das einstige europäische Aushängeschild in Sachen Pünktlichkeit, die ÖBB, haben im letzten Jahr den Pünktlichkeitsgrad von 95%, mit 94,8% verpasst. Als pünktlich gelten Züge dann, wenn sie höchstens 5 Minuten 29 Sekunden verspätet sind. Das bedeutet, das Besitzer von Verbundjahreskarten und regionalen Klimatickets einen Entschädigungsanspruch stellen können. Sie können diesen am Ende der Gültigkeit ihrer Tickets beantragen.
Am pünktlichsten waren die Züge in Vorarlberg mit einem Durchschnittswert von 96,6%. Am unpünktlichsten waren sie in Oberösterreich und Salzburg mit 93,3%. Der Bahnstreik am 28. November 2022 wird als einer der Hauptgründe für die Verspätungen gesehen.
Immer mehr Passagiere in den Zügen, sorgen für Verspätungen bei den ÖBB
Der Hauptgrund für die Entwicklung sei die Erholung der Fahrgastzahlen nach der Corona-Pandemie gewesen. So seien mehr Reisende als 2021 befördert worden, was zu längeren Haltezeiten und Haltezeitüberschreitungen an den Verkehrsstationen geführt habe, hieß es vonseiten der Bundesbahnen.
Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte verwies am Dienstag auch auf die Möglichkeiten zur Entschädigung von Fahrgästen. Wird der Wert von 95 Prozent im Regionalverkehr in zumindest einem Monat nicht erreicht, erhalten Fahrgäste einmal im Jahr am Ende der Gültigkeitsdauer ihrer Jahreskarte eine Entschädigung.
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