Wer in den vergangenen Jahren einen Kredit aufgenommen hat, könnte jetzt bares Geld zurückbekommen – und dabei nicht wenig: Mehrere Hundert bis sogar tausende Euro sind möglich. Grund ist ein brisantes Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH), das die Praxis der Bearbeitungsgebühren bei Konsumkrediten erstmals klar als unzulässigeinstuft.

Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre

Konkret geht es um eine Gebühr in Höhe von 1,5 % des Kreditbetrags, die viele Banken automatisch einbehalten haben. Der Verbraucherschutzverein (VSV) hatte gegen die BAWAG geklagt – mit Erfolg. Nun fordern Konsumentenschützer, dass die betroffenen Kunden rasch und ohne Klageweg entschädigt werden. Auch die Arbeiterkammer prüft eine Sammelaktion.

Besonders spannend ist, dass die Verjährungsfrist 30 Jahre beträgt. Es könnten also auch ältere Kreditverträge betroffen sein. Die Gesamtsumme, die an Kundinnen und Kunden zurückfließen müsste, könnte sich somit auf mehrere Milliarden Euro belaufen.

So holen Sie sich Ihr Geld zurück:

Wenn Sie wissen wollen, ob auch Ihr Kreditvertrag betroffen ist, lassen Sie es ganz einfach prüfen: Die Plattform bankgebuehren-zurueck.at bietet eine kostenlose Ersteinschätzung. Einfach Kreditdaten eingeben und schon erfahren Sie, ob und wie viel Geld Ihnen zusteht.