Für den Bericht über die durchschnittlichen Einkommen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes (III-241 d.B.) wurden 445 Unternehmen sowie die Bezüge von 270.192 Beschäftigten, 1.704 Aufsichtsratsmitgliedern und 712 Mitgliedern der Geschäftsführungen analysiert.

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker regte vor dem Ausschuss eine Verwaltungsvereinfachung durch die Nutzung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsdaten an. Dafür bedürfe es aber einer rechtlichen Neuregelung.

Gehälter in öffentlichen Unternehmen

Der Rechnungshof widmete sich den Gehältern in öffentlichen Unternehmen. Die Ergebnisse zeigen, dass das durchschnittliche Einkommen in Geschäftsführungen im Jahr 2024 auf 245.100 Ꞓ stieg, während Beschäftigte im Schnitt 70.000 Ꞓ verdienten. Die Spitzengehälter verzeichneten die Österreichische Post und die Verbund AG. Es gebe Obergrenzen für die monatlichen Bezüge für das höchste Organ der Oesterreichischen Nationalbank, erklärte Kraker im Ausschuss. Diese liegen bei 250 % des monatlichen Bezugs eines Mitglieds des Nationalrats. Dabei verwies sie jedoch auf Nulllohnrunden in der Politik, weshalb die tatsächlichen Bezüge abweichen können.

617,28 Mio. Ꞓ für zusätzliche Pensionsleistungen im Jahr 2024

Im Jahr 2024 betrugen die zusätzlichen Leistungen für Pensionen an ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren Angehörige 617,28 Mio. Ꞓ (für 25.106 Personen). Franz Hörl (ÖVP) und Michael Fürtbauer (FPÖ) interessierten sich für die Verteilung der Zahlungen innerhalb des Gesamtbetrags. Dem Rechnungshof stehen keine Personendaten zur Verfügung, erklärte Kraker. Zudem wollte Fürtbauer wissen, ob die Unternehmen die Daten problemfrei liefern. Auch Markus Koza (Grüne) erkundigte sich, ob es gesetzliche Hebel gebe, um die Daten geliefert zu bekommen. Es gebe keine Verpflichtung, Daten zu melden, so Kraker.

Rechnungshof setzt sich für Verbesserungen bei der Datenerhebung ein

Die Erhebung des Rechnungshofs umfasse derzeit nur öffentliche Unternehmen, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen und für die eine Berichterstattungspflicht an den Nationalrat bestehe, hielt die Rechnungshofpräsidentin fest. Damit seien Unternehmen der Länder, Unternehmen größerer Gemeinden oder die gesetzlichen beruflichen Vertretungen nicht von der Einkommenserhebung umfasst, sagte Kraker zu Abgeordnetem Franz Hörl (ÖVP). Um Überblick zu erhalten, verwies Hörl auf die Berichte der Landesrechnungshöfe.

Die Anregung des Rechnungshofs zur Verbesserung der Datenerhebung sei an den Staatssekretär für Deregulierung weitergeleitet worden, hielt Markus Hofer (NEOS) fest. Es habe bereits 2024 einen Entschließungsantrag zur inhaltlichen und methodischen Weiterentwicklung der Einkommenserhebung durch den Rechnungshof (2529/A(E)) gegeben, machte Paul Hammerl (FPÖ) aufmerksam. Aus Sicht des Rechnungshofs brauche es eine entsprechende Rechtsgrundlage, um auf die Daten der Sozialversicherung zuzugreifen, ging Kraker auf seine Frage ein. Derzeit liefern die Unternehmen Daten aus ihrer Personalverwaltung, die nicht immer einheitlich seien. Der Bericht bedürfe viel Aufwand und es gebe Fehlerquellen, argumentierte sie.

Karin Greiner (SPÖ) sprach sich für mehr Transparenz aus, um die Aussagekraft des Berichts zu stärken. Fraktionskollege Bernhard Herzog (SPÖ) thematisierte den Gender-Pay-Gap.

Der Bericht wurde schließlich einstimmig zur Kenntnis genommen.