Das teilte das Wirtschaftsministerium am Freitag mit. Kleine PV-Anlagen werden je nach maximaler Leistung der Anlage mit 120 bis 150 Euro je kWp (Kilowattpeak) gefördert – für Stromspeicher gibt es 150 Euro je kWh (Kilowattstunde). Der erste Call startet am 23. April und läuft bis 11. Mai, der zweite ist für den 16. bis 30. Juni geplant und der dritte Call ist von 8. bis 22. Oktober angesetzt. Fortgesetzt wird zudem der “Made-in-Europe”-Bonus.

**Marktprämien 2026/27: Kontingente und Höchstpreise für PV, Wind, Biomasse und Wasser**

Im Rahmen der Marktprämienverordnung stehen für die Förderung von Ökostromanlagen zudem für 2026 und 2027 Kontingente von 700 MWp für PV, 390 MW für Windkraft, rund 7,5 MW für Biomasse und 20 MW für eine gemeinsame Ausschreibung für Wind- und Wasserkraftanlagen zur Verfügung. Bei der Förderung mittels Marktprämie wird die Differenz zwischen Marktpreis und den Erzeugungskosten ausgeglichen, um für Firmen langfristig einen stabilen Investitionsrahmen sicherzustellen, schreibt das Ministerium. Die Höchstpreise belaufen sich auf 9,92 Cent je kWh für Windkraft, 7,77 Cent für PV, 18,41 (neu) bzw. 16,63 (repowering) Cent für Biomasse und 10,17 Cent für Wind und Wasser.