Der erste Haftprüfungstermin für René Benko war ursprünglich für den 7. Februar angesetzt. Doch überraschend musste der gefallene Immobilienmogul bereits am Freitag vor die Richterin. Nun steht fest: Benko bleibt mindestens einen weiteren Monat in Untersuchungshaft.

Haftprüfung vorgezogen – Entscheidung gefallen

Wie die „Krone“ erfuhr, wurde Benkos Haftprüfungstermin „von Amts wegen“ auf Freitag, 2. Februar, 13 Uhr vorverlegt. Das Wiener Landesgericht entschied, dass die Untersuchungshaft fortgesetzt wird. „Das Gericht geht weiterhin von einem dringenden Tatverdacht und dem Vorliegen von Haftgründen aus“, teilte die Justizbehörde mit. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte die Verlängerung beantragt – dem wurde nun stattgegeben.

Tatbegehungs- und Verdunklungsgefahr als Haftgründe

Benko war am 23. Jänner in seinem Büro in Innsbruck festgenommen und anschließend in die Justizanstalt Josefstadt in Wien überstellt worden. Die Untersuchungshaft wurde wegen Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr verhängt. Laut WKStA soll er eine Rechnung gefälscht und versucht haben, Vermögen zu verheimlichen und dem Zugriff von Behörden, Masseverwaltern und Gläubigern zu entziehen. Die Ermittlungen laufen in enger Kooperation mit den deutschen Behörden.

Wie lange wird Benko in Haft bleiben?

Die Untersuchungshaft wird regelmäßig überprüft. Die nächste Haftprüfung findet spätestens am 28. Februar statt, danach alle zwei Monate. Der Beschuldigte kann jederzeit einen Antrag auf Haftentlassung stellen, woraufhin eine neue Haftprüfungsverhandlung anberaumt wird. Gegen den Haftverlängerungsbeschluss kann binnen drei Tagen Beschwerde beim Oberlandesgericht Wien erhoben werden.

Ob Benko in absehbarer Zeit freikommen wird, ist fraglich. Es wird erwartet, dass die WKStA demnächst Anklage erhebt – ein langwieriges Verfahren scheint unausweichlich.

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