Reparieren statt Wegwerfen – „Geräte-Retter-Prämie“ geht an den Start
Mit dem Start der neuen „Geräte-Retter-Prämie“ stellt der Staat finanzielle Mittel bereit, um defekte Elektro- und Elektronikgeräte im Haushalt instand setzen zu lassen. Das Nachfolgeprogramm des bisherigen Reparaturbonus kommt nicht nur mit neuem Namen, sondern auch mit anderen Spielregeln.
Während der frühere Reparaturbonus vergleichsweise breit angelegt war, setzt die Geräte-Retter-Prämie klarere Grenzen. Gefördert werden ausschließlich Reparaturen, Wartungen oder Services von Geräten, die typischerweise in privaten Haushalten genutzt werden. Dazu zählen etwa Waschmaschinen, Kaffeemaschinen oder auch Werkzeuge wie Akkuschrauber.
Ein zusätzlicher Schwerpunkt liegt im Bereich der medizinischen Hilfsmittel. Auch Geräte wie Pflegebetten, Rollstühle oder Blutdruckmessgeräte fallen unter die Förderung.
Außen vor bleiben hingegen Smartphones, Fahrräder samt E-Bikes sowie Geräte aus dem Freizeit-, Wellness- oder Unterhaltungsbereich.
Zuschuss für Reparatur und Kostenvoranschlag
Konkret übernimmt der Staat die Hälfte der förderfähigen Reparaturkosten. Der Zuschuss ist dabei mit maximal 130 Euro pro Gerät gedeckelt. Auch wer zunächst nur klären möchte, ob sich eine Reparatur überhaupt lohnt, wird nicht im Stich gelassen: Bereits der Kostenvoranschlag kann gefördert werden, allerdings bis zu einem Höchstbetrag von 30 Euro.
Antrag komplett digital
Der Weg zur Förderung ist bewusst schlank gehalten. Über die offizielle Online-Plattform kann ein sogenannter Geräte-Retter-Bon beantragt werden. Nach Eingabe der persönlichen Daten und der Bankverbindung wird der Bon per E-Mail zugeschickt. Er ist drei Wochen gültig und kann in einem registrierten Partnerbetrieb eingelöst werden.
Dichtes Netz an Partnerbetrieben
Österreichweit beteiligen sich derzeit rund 1.500 Reparaturbetriebe an der „Geräte-Retter-Prämie“. Über eine Suchfunktion lässt sich rasch feststellen, welche Betriebe in der eigenen Region teilnehmen.
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