Die Billigfluggesellschaften Ryanair und Laudamotion hatten gegen den Beschluss der EU-Kommission geklagt, waren vor rund drei Jahren aber bereits beim erstinstanzlichen EU-Gericht (EuG) damit gescheitert. Die beiden Airlines gingen beim EuGH in Berufung. Der Gerichtshof bestätigte aber heute das EuG-Urteil.

Die AUA war im Juni 2020 nach der ersten Pandemiewelle mit insgesamt 600 Millionen Euro gerettet worden. Die 150 Millionen Euro, um die es im heutigen Urteil ging, flossen direkt von der Staatskasse auf die Konten der Airline und mussten nicht zurückgezahlt werden. Einen 300 Millionen Euro schweren Kredit, für den die Republik die Haftung übernahm, hat die AUA mittlerweile zurückgezahlt. Weitere 150 Millionen Euro schoss der deutsche AUA-Eigentümer Lufthansa damals zu.