Sammelklage gegen Booking.com: Europäische Hotellerie fordert Schadenersatz
Geballte Kraft! Mehr als 15.000 Hotels aus ganz Europa haben sich einer Sammelklage gegen die niederländische Buchungsplattform Booking.com angeschlossen.
Bei der Klage geht es um sogenannte Bestpreisklauseln, die Booking.com seit 2004 angewandt hatte. Sie untersagten Hotels, ihre Zimmer auf der eigenen Internetseite preiswerter anzubieten.
Das Reiseportal wollte damit sogenannte Trittbrettbuchungen verhindern, also dass Kunden sich beim Portal Hotels anschauen, dann aber günstiger auf der hoteleigenen Website buchen. Auf diese Weise hätten die Hotels die Provision an Booking.com gespart. 2024 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass dieses Vorgehen gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoße.
Dass sich nun über 15.000 Hotels der Sammelklage anschließen, bezeichnet der europäische Hotel-Dachverband HOTREC als “überwältigend”. Die meisten Registrierungen kommen demnach aus Italien mit rund 3000 Hotels – gefolgt von Deutschland, den Niederlanden, Griechenland und Österreich.
Koordiniert wird die Klage von der “Stichting Hotel Claims Alliance”. Unterstützt wird sie von HOTREC und mehr als 30 nationalen Hotelverbänden. Sie wollen die Klage nun bis Jahresende beim zuständigen Gericht in Amsterdam einreichen. Mit dem Ziel, dass die betroffenen Hoteliers bis zu 30 Prozent der gezahlten Provisionen zurückerhalten – zuzüglich Zinsen.
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