Signa-Pleite: Jetzt doch Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beantragt
Im Insolvenzverfahren der Signa Holding kommt es zu einer bedeutenden Änderung: Ein zunächst beantragtes Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung soll nun auf ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung umgestellt werden.
Beim Insolvenzverfahren der Signa Holding kommt es zu einer wesentlichen Änderung: Am 29. November 2023 hat die Signa Holding noch ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung beantragt, nun hat der Sanierungsverwalter Christof Stapf den Wechsel in ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beantragt.
Kommt es tatsächlich zu dieser Änderung, sind die Gläubiger die Leidtragenden. Bei einem Verfahren mit Eigenverwaltung muss ihnen eine Quote von mindestens 30 Prozent angeboten werden, bei einem Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung sind es mindestens 20 Prozent der Forderungen, die im Rahmen des Verfahrens bedient werden müssen. Laut Insolvenzantrag belaufen sich die Passiva der Holding auf 5,26 Milliarden Euro, wovon allerdings nur rund 252 Millionen Euro besichert sind. Die Quote für die Gläubiger hängt letztlich von den Verhandlungen über den Sanierungsplan ab.
Zeitdruck entfällt
Begründet wird der Verfahrenswechsel mit den Sanierungsverfahren über die Signa Prime Selection und die Signa Development Selection, an denen die Signa Holding maßgeblich beteiligt ist. Die Sanierungsplantagsatzungen sind für den 18. März angesetzt – für einen Sanierungsplan der Signa Holding zu spät. Durch den Verfahrenswechsel entfällt der Zeitdruck. Der bisherige Sanierungsverwalter Stapf übernimmt daher als Insolvenzverwalter die Geschäftsführung der Holding.
Die Sanierungsplantagsitzung der Signa Holding ist für Ende April geplant. Das Unternehmen wird bis dahin deutlich verschlankt, alles nicht betriebsnotwendige veräußert sowie die Beteiligungsstruktur der Holding stabilisiert, geht aus der Mitteilung weiter hervor.
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