Am 18. November einigte sich die Bundesregierung auf ein neues Gesetz: Lebensmittelhändler müssen die Verringerung des Packungsinhalts bei gleichbleibendem Preis künftig 60 Tage lang kennzeichnen. Die Auszeichnungspflicht gilt für Unternehmen des Lebensmittel- und Drogerieeinzelhandels.

Die Kennzeichnung muss direkt am Produkt, am Regal oder in unmittelbarer Umgebung angebracht werden. Bei Nichteinhaltung drohen Strafen von bis zu 15.000 Euro.

Kritikpunkte von Franz Schellhorn

„Der Staat kümmert sich ausgerechnet jetzt, wo die Budgetdefizite explodieren und die Staatsschulden steigen, um die Größe von Chipssackerl und Schokoladetafeln in den Supermärkten. Dabei ist der Staat selbst der größte Kundentäuscher, den wir haben“, leitet Schellhorn seine Kritik ein.

Er begründet das mit unzähligen Mängeln im Gesundheits- und Bildungsbereich, die die Politik seit Jahren nicht behebt: