Steuer auch ohne Gewinn: Systembruch mit Ansage - auch bald in Österreich?
Künftig soll in den Niederlanden die Einkommensteuer auf tatsächliche Wertsteigerungen erhoben werden – unabhängig vom Verkauf. Der Steuersatz: 36 Prozent. Damit würde die bisherige Steuerstundung bei langfristigen Investments weitgehend entfallen.
Was für viele Anleger bislang undenkbar war, soll in den Niederlanden Realität werden: Ab 2028 sollen Investoren jährlich auf tatsächliche Wertzuwächse Steuern zahlen – selbst dann, wenn sie keine Anteile verkauft und keinen Gewinn realisiert haben.
Wie die Börsen-Zeitung berichtet, wird das Vorhaben im Parlament intensiv und teils konfrontativ diskutiert. Noch im März soll ein entsprechender Gesetzesvorschlag verabschiedet werden.
Abschied vom „Box-3“-System
Seit 2001 wurden Kapitalanlagen im sogenannten „Box-3“-System auf Basis pauschal unterstellter Renditen besteuert. Dieses Modell soll nun durch eine Besteuerung tatsächlicher Erträge ersetzt werden.
In einer Zusammenfassung auf Basis des Gesetzentwurfs heißt es: „Im neuen System wird die Einkommensteuer grundsätzlich auf die tatsächlichen Erträge aus Ersparnissen und Kapitalanlagen auf Basis des Kapitalzuwachses erhoben.“
Konkret bedeutet das: Steigt der Kurs einer Aktie, eines ETFs oder einer Kryptowährung im Jahresverlauf, fällt Einkommensteuer auf den Wertzuwachs an – auch ohne Verkauf.
Liquiditätsrisiko für Anleger
Verluste sollen zwar verrechenbar und vortragsfähig sein. Doch das Kernproblem bleibt: Die Steuer kann fällig werden, ohne dass Liquidität zufließt.
In starken Börsenjahren müssten Anleger womöglich Anteile veräußern, um die Steuer zu finanzieren. Fällt der Markt im Folgejahr, bleibt die Steuerforderung für das Vorjahr dennoch bestehen. Der bisherige Vorteil einer langfristigen Steuerstundung bei Buy-and-Hold-Strategien würde weitgehend entfallen.
Der geplante einheitliche Steuersatz soll bei 36 Prozent liegen, ergänzt um einen begrenzten Freibetrag.
Auslöser war ein Gerichtsurteil
Laut Business Insider reagiert die Regierung mit der Reform auf ein Gerichtsurteil, das das alte System wegen Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsprinzip für rechtswidrig erklärte. Künftig soll die reale Wertentwicklung von Vermögenswerten abgebildet werden.
Immobilien und Beteiligungen an Start-ups sollen weiterhin erst bei Veräußerung besteuert werden. Börsennotierte Wertpapiere hingegen würden jährlich inklusive Buchgewinnen erfasst.
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