Das Salzburger Landesgericht hat einem Konkurrent der traditionsreichen Konditorei Fürst untersagt, mit einem angeblichen „Originalrezept aus dem Jahr 1880“ zu werben.

Historischer Fund löst juristische Kettenreaktion aus

Ausgangspunkt der Auseinandersetzung war ein Inserat aus dem Jahr 1881, das der Salzburger Historiker Gerhard Ammerer im Sommer 2025 in der Tageszeitung Die Presse entdeckt hatte. Darin wurde eine „Salzburger Spezialität Mozartkugeln – handgefertigt von R. Baumann, Conditor, Salzburg“ beworben. Der heutige Nachfolger dieses Betriebs, die Confiserie Holzermayr, griff diesen Fund auf und vermarktete seine Pralinen daraufhin mit dem Hinweis „nach dem Originalrezept von 1880“.

Genau diese Werbeaussage brachte die traditionsreiche Café-Konditorei Fürst auf den Plan. Fürst, die ihre „Original Salzburger Mozartkugel“ auf die Erfindung durch Paul Fürst im Jahr 1890 zurückführt, sah darin eine irreführende Darstellung und beantragte eine einstweilige Verfügung.

Gericht: Ohne Rezept kein „Original“

Mit Beschluss vom 19. Jänner gab das Salzburger Landesgericht dem Antrag statt. Die Richter stellten klar: Wer mit einem „Originalrezept“ aus einem bestimmten Jahr wirbt, müsse dieses Rezept auch nachweisen können. Genau daran scheiterte die Argumentation von Holzermayr. Ein entsprechendes Dokument aus dem Jahr 1880 wurde nicht vorgelegt.

Die rechtliche Konsequenz: Die Bezeichnung „nach dem Originalrezept von 1880“ darf vorerst nicht mehr verwendet werden.

Neue Wortwahl, altes Problem

Holzermayr reagierte rasch und änderte den Werbeslogan in „nach der Tradition von 1880“. Doch auch diese Formulierung stößt auf rechtlichen Widerstand. Der Rechtsvertreter der Konditorei Fürst hält sie ebenfalls für rechtlich problematisch und prüft weitere Schritte.

Zusätzliche Brisanz erhält der Fall durch einen weiteren Aspekt des Urteils: Die Mozartkugeln des Unternehmens Holzermayr werden gar nicht in Salzburg hergestellt, sondern von der Lindt & Sprüngli (Austria) GmbH im niederösterreichischen Gloggnitz produziert.

Fürst pocht auf handwerkliche Abgrenzung

Martin Fürst, Geschäftsführer der gleichnamigen Konditorei, betont, es gehe ihm nicht um Streitlust, sondern um die Wahrung historischer Fakten. Gegenüber den Salzburger Nachrichten erklärte er, man könne es nicht hinnehmen, wenn handwerkliche Tradition mit industrieller Massenware vermischt werde und dabei die Geschichte verzerrt dargestellt werde. Solange dies geschehe, werde man sich juristisch zur Wehr setzen.