Im Bregenzerwald betrifft die Diskussion vor allem Wohnungen in älteren Gebäuden. Viele dieser Objekte sind renovierungsbedürftig oder entsprechen nicht mehr den heutigen Wohnstandards. Eigentümer betonen, dass sich umfangreiche Sanierungsmaßnahmen wirtschaftlich häufig kaum lohnen würden – insbesondere dann, wenn die Wohnungen anschließend zu vergleichsweise niedrigen Mieten vermietet werden müssten.

Für solche Fälle existieren zwar Ausnahmeregelungen, die eine Befreiung von der Leerstandsabgabe ermöglichen. Dennoch fühlen sich viele Eigentümer zunehmend unter Druck gesetzt.

Mehrere Gemeinden haben Betroffene kürzlich schriftlich darauf hingewiesen, dass Gebäude laut Baugesetz in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten werden müssen. Diese Schreiben werden von der Eigentümerseite als indirekter Druck interpretiert.

Eigentümerverband spricht von wachsender Belastung

Die Vorarlberger Eigentümervereinigung kritisiert das Vorgehen der Gemeinden deutlich. Präsident Markus Hagen berichtet von zahlreichen Rückmeldungen besorgter Hausbesitzer.

„Wir sind seit Monaten mit unzähligen Anfragen von völlig verunsicherten Eigentümerinnen und Eigentümern konfrontiert“, sagte Hagen gegenüber der Wirtschaftspresseagentur.

Hagen sieht darin ein strukturelles Problem. „Man möchte die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer genau genommen in das Unternehmertum hineinzwingen. Denn nichts anderes ist das Vermieten von Immobilien, auch wenn es nur um eine einzige sanierungsbedürftige Wohnung geht.“

Zweifel an der Wirksamkeit der Leerstandsabgabe

Generell wird die Wirkung solcher Abgaben zunehmend kritisch bewertet. Ein Beispiel liefert das Bundesland Salzburg, das zu den ersten Regionen in Österreich gehörte, die eine Leerstandsabgabe eingeführt haben.

Seit Anfang 2023 können Gemeinden dort für leerstehende Wohnungen Abgaben erheben, die je nach Größe und Art der Immobilie zwischen 400 und 5.000 Euro pro Jahr liegen. Die Bilanz fällt jedoch ernüchternd aus. Von ursprünglich 66 Gemeinden, die eine entsprechende Abgabe beschlossen hatten, sind inzwischen nur noch 45 übrig geblieben.

Der Grund: Der Verwaltungsaufwand erweist sich vielerorts als hoch, während die Einnahmen vergleichsweise gering bleiben.

Auch die Stadt Salzburg meldete zuletzt nur begrenzte Ergebnisse. Im Jahr 2025 wurde in 326 Fällen eine Leerstandsabgabe vorgeschrieben, betroffen waren lediglich 40 Eigentümer.