Täuschung aufgedeckt: Discounter muss „Dubai-Schokolade“ einstellen
Das Landgericht Köln hat Aldi Süd dazu verpflichtet, den Verkauf seiner „Alyan Dubai Handmade Chocolate“ einzustellen. Diese Entscheidung resultiert aus einem Rechtsstreit, den der Importeur Andreas Wilmers angestoßen hatte. Wilmers, der echte Schokolade aus Dubai vertreibt, warf Aldi vor, Verbraucher mit einer irreführenden Herkunftsbezeichnung zu täuschen, da die Schokolade tatsächlich in der Türkei produziert wird.
Bereits vor dem Verkaufsstart hatte Andreas Wilmers eine Abmahnung an Aldi Süd geschickt und auf die Täuschung hingewiesen. Aldi reagierte damals jedoch nicht mit einer Unterlassungserklärung, was Wilmers dazu veranlasste, vor Gericht zu ziehen. Das Landgericht Köln gab ihm Recht und erließ eine einstweilige Verfügung gegen Aldi. Laut Urteil suggeriert der Name „Dubai Handmade Chocolate“ fälschlicherweise, dass das Produkt aus Dubai stammt, während es tatsächlich in der Türkei produziert wird.
Der Hinweis auf der Rückseite der Verpackung, wonach das Produkt in der Türkei gefertigt wird, sei unzureichend, um diesen falschen Eindruck zu korrigieren. Die Kombination aus der englischen Sprache und der Aufmachung der Verpackung erwecke zudem den Eindruck eines Imports aus Dubai.
Folgen für andere Anbieter
Dieses Urteil könnte über Aldi hinaus Wirkung zeigen und weitere Anbieter treffen, die ähnlich gelagerte Produkte verkaufen. Das Landgericht Köln hat in der Vergangenheit bereits gegen andere Unternehmen geurteilt, die unter dem Namen „Dubai“ Schokolade mit irreführenden Angaben vertrieben. Wilmers selbst kündigte an, auch gegen weitere große Anbieter wie Lidl und Lindt rechtliche Schritte einzuleiten.
In den letzten Monaten hat die sogenannte Dubai-Schokolade durch Social-Media-Trends und Influencer-Kampagnen stark an Popularität gewonnen. Verbraucher sind bereit, für diese als luxuriös vermarkteten Produkte tief in die Tasche zu greifen – oft kosten die Tafeln mehr als 20 Euro. Doch das Vertrauen in diese Produkte könnte durch die Enthüllung der irreführenden Praktiken erheblich erschüttert werden.
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Kommentare
Eigentlich sollten hier die Manager die Strafe zahlen müssen und nicht der Handelsbetrieb. Denn Strafen des Betriebs werden immer auf den Kunden abgewälzt.
Denn es wurde ja mit einer Abmahnung vorher gewarnt.·
Welche Strafe?
Es geht um eine einstweilige Verfügung.
Die Sache selbst ist noch nicht entschieden.
Daran erkennt man, wieviel homöopathisch Intelligente es gibt!
Schön dumm…
Da gab es mal eine Werbung einer Versicherung: “Ihre Sorgen möchten wir haben”.
Und die Konsumenten lassen sich abzocken…
Wie wenn Schololade.erfunden wäre zum lachen ….
Muss Piccata Milanese jetzt auch aus Mailand kommen?
Ist ein “Wiener Schnitzel”, das nicht in Wien produziert wurde, jetzt auch irreführend? Das wäre ein Geschäftsmodell, wenn die Stadt Wien jetzt alle Restaurants weltweit klagen würde, wenn sie “Wiener Schnitzel”, das nicht aus Wien ist, auf der Karte haben 🙂
Sind denn alle Hamburger aus Hamburg?···
Wiener Schnitzel gilt nur wenn es aus Wienern gemacht wurde, Der Hamburger ist ein Verweis auf Ham (Schinken)
Tschuldigung, das mit dem Ham (Schinken ist ein Unsinn).