Bereits vor dem Verkaufsstart hatte Andreas Wilmers eine Abmahnung an Aldi Süd geschickt und auf die Täuschung hingewiesen. Aldi reagierte damals jedoch nicht mit einer Unterlassungserklärung, was Wilmers dazu veranlasste, vor Gericht zu ziehen. Das Landgericht Köln gab ihm Recht und erließ eine einstweilige Verfügung gegen Aldi. Laut Urteil suggeriert der Name „Dubai Handmade Chocolate“ fälschlicherweise, dass das Produkt aus Dubai stammt, während es tatsächlich in der Türkei produziert wird.

Der Hinweis auf der Rückseite der Verpackung, wonach das Produkt in der Türkei gefertigt wird, sei unzureichend, um diesen falschen Eindruck zu korrigieren. Die Kombination aus der englischen Sprache und der Aufmachung der Verpackung erwecke zudem den Eindruck eines Imports aus Dubai.

Folgen für andere Anbieter

Dieses Urteil könnte über Aldi hinaus Wirkung zeigen und weitere Anbieter treffen, die ähnlich gelagerte Produkte verkaufen. Das Landgericht Köln hat in der Vergangenheit bereits gegen andere Unternehmen geurteilt, die unter dem Namen „Dubai“ Schokolade mit irreführenden Angaben vertrieben. Wilmers selbst kündigte an, auch gegen weitere große Anbieter wie Lidl und Lindt rechtliche Schritte einzuleiten.

In den letzten Monaten hat die sogenannte Dubai-Schokolade durch Social-Media-Trends und Influencer-Kampagnen stark an Popularität gewonnen. Verbraucher sind bereit, für diese als luxuriös vermarkteten Produkte tief in die Tasche zu greifen – oft kosten die Tafeln mehr als 20 Euro. Doch das Vertrauen in diese Produkte könnte durch die Enthüllung der irreführenden Praktiken erheblich erschüttert werden.

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