Grundlage für die Anpassungen ist die sogenannte Aufwertungszahl. Diese sorgt nicht nur für höhere Beitragsgrenzen, sondern hebt auch die Geringfügigkeitsgrenze und andere relevante Schwellenwerte an. Dies könnte für viele Haushalte zu einer finanziellen Herausforderung werden, insbesondere in Zeiten wachsender Lebenshaltungskosten.

Eine zentrale Änderung betrifft die Höchstbeitragsgrundlagen der Sozialversicherung. Ab dem 1. Januar 2025 steigt die monatliche Beitragsgrenze von 6.060 Euro auf 6.450 Euro. Auf das Jahr gerechnet erhöht sich die maximale Basis für Beiträge von 84.840 Euro auf 90.300 Euro. Sonderzahlungen werden künftig bis zu einer Höhe von 12.900 Euro berücksichtigt, verglichen mit bisher 12.120 Euro.

Anstieg der Geringfügigkeitsgrenze

Für viele Beschäftigte bedeutet dies eine stärkere Belastung. Laut Berechnungen von Finanz.at betrifft dies insbesondere Einkommen ab etwa 6.300 Euro brutto monatlich, sofern keine Gehaltserhöhungen erfolgen. Trotz der Anpassung der Lohnsteuertarife, die die sogenannte kalte Progression teilweise abmildern soll, könnten Besserverdiener netto deutlich weniger in der Tasche haben.

Auch für geringfügig Beschäftigte gibt es Änderungen: Die Einkommensgrenze steigt von bisher 518,44 Euro auf 551,10 Euro pro Monat. Personen, die diese Grenze nicht überschreiten, bleiben weiterhin von der Sozialversicherung und Lohnsteuer befreit. Gleichzeitig wird die Dienstgeberabgabe (DAG) auf 826,65 Euro erhöht.

Entlastung durch Anpassungen bei der Lohnsteuer

Trotz der höheren Sozialversicherungsbeiträge dürfen sich Beschäftigte auf eine Entlastung bei der Lohnsteuer freuen. Die Anpassung der Steuertarife an die Inflation sorgt dafür, dass viele Arbeitnehmer netto etwas mehr verdienen könnten. Dies wird durch die schrittweise Abschaffung der kalten Progression erreicht, die im Jahr 2025 erneut angepasst wird.

Für eine präzise Berechnung der neuen Gehalts- und Abgabenstruktur können Arbeitnehmer und Selbstständige den Brutto-Netto-Rechner von Finanz.at nutzen. Dieser berücksichtigt die Änderungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen sowie die aktualisierten Steuergrenzen.

Die Anpassungen ab Januar 2025 werden sich für viele Haushalte spürbar auswirken. Während die einen von den neuen Steuergrenzen profitieren, könnten andere durch die steigenden Sozialversicherungsbeiträge finanziell stark belastet werden. Besonders für Besserverdiener, die keine Gehaltserhöhungen erhalten, könnte die neue Regelung zur Herausforderung werden.