Wenn Brüssel mehr „Humanität“ oder „Fairness“ fordert, bedeutet das für Betriebe oft vor allem eines: mehr Bürokratie. Das zeigte zuletzt das Lieferkettengesetz. Es zwingt Unternehmen, Menschenrechts- und Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten zu prüfen, zu kontrollieren und zu dokumentieren – für viele Firmen ein echtes Regulierungsmonster.

Doch schon rollt das nächste Paket an. Bis 7. Juni 2026 muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel: der Grundsatz „gleiches Entgelt für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit“.

Überbürokratisierung unter Ursula von der Leyen? Das Lieferkettengesetz musste bereits abgeschwächt werden, bedeutet aber weiterhin einen hohen Dokumentationsaufwand.APA/AFP/SEBASTIEN BOZON

Gehälter sollen weniger geheim sein – und Firmen mehr erklären müssen (siehe Infobox am Ende).  Mit der Richtlinie dreht Brüssel erneut an der Regulierungsschraube – diesmal beim Gehalt.

WKÖ: „Mehr Formulare, mehr Rechtfertigung“

In der Wirtschaft verdreht man bereits die Augen. Viele sehen die nächste Zettelwirtschaft auf sich zukommen.

„Die Richtlinie bringt umfassende Pflichten für die Unternehmen mit sich“, teilt die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) auf exxpress-Anfrage mit. Betriebe müssten künftig „betriebliche Entgeltsysteme einführen, Arbeitnehmer-Anfragen beantworten, Einkommensberichte erstellen und ab einem Pay Gap von fünf Prozent eine Bewertung ihrer Entgeltsysteme durchführen“.

Einkommensberichte und Bewertungen beim Pay Gap erwarten Unternehmen.GETTYIMAGES/Jose A. Bernat Baceta

Kurz gesagt: mehr Formulare, mehr Dokumentation, mehr Rechtfertigung. Zwischen den Zeilen ist die Botschaft klar: Auf Unternehmen rollt die nächste Lawine an Zusatzaufgaben zu.

„Am Ende werden die Löhne nach unten gedrückt“

Und die versprochene Transparenz – wem nützt sie? „Sie wird zu mehr Unzufriedenheit unter den Arbeitnehmern führen“, heißt es aus der Kammer, die sich auf „zahlreiche Studien“ beruft.

Eine weitere Sorge: Druck auf die Gehälter. Die WKÖ warnt vor einer „Nivellierung der Löhne nach unten“. Leistungsunterschiede entsprechend zu honorieren werde schwieriger, weil jede Abweichung „mehr Rechtfertigungsaufwand auslösen wird.“ Am Ende verdienen alle gleich wenig.

Auch Arbeitnehmer werden unter der Regulierung leiden, warnt die WKÖ. Im Bild: Präsidentin Martha Schultz.APA/HANS KLAUS TECHT

Handelsverband: „enormer bürokratischer Aufwand“

Auch der Handelsverband sieht neue Belastungen auf Unternehmen zukommen.

Geschäftsführer Rainer Will betont zwar gegenüber dem exxpress, man unterstütze grundsätzlich das Ziel, das Entgeltgefälle zwischen Männern und Frauen zu reduzieren. Der heimische Handel sei mit einem Frauenanteil von 54 Prozent sogar Vorreiter. Gleichzeitig warnt Will: „Es besteht die Gefahr, dass mit den neuen Regelungen eine weitere Bürokratielawine für die Unternehmen losgetreten wird.“

Besonders kritisch sieht auch der Handelsverband die geplanten Berichtspflichten. Diese würden „mit einem enormen bürokratischen Aufwand einhergehen“.

Rainer Will warnt vor einer weiteren „Bürokratielawine“.APA/APA/HELMUT FOHRINGER

Kein Gesetz, keine Vorbereitung

Viele Firmen waren in den vergangenen beiden Jahren noch nicht startklar. Umfragen zeigten: Bei vielen lief die Vorbereitung höchstens auf Sparflamme. Doch Wirtschaft und Handel stellen eine Gegenfrage: Wie soll man sich vorbereiten, wenn Wien noch nicht einmal den Gesetzestext vorlegt?

„Einige große Unternehmen, auf die umfassende Berichtspflichten zukommen, sind bereits dabei, ihre Software entsprechend zu programmieren“, heißt es aus der WKÖ. „Die Mehrheit der Unternehmen jedoch wartet noch zu – auch deshalb, weil die nationale Umsetzung der Richtlinie noch aussteht.“

Keine Gesetzesvorlage, keine Rechtssicherheit, keine Möglichkeit, sich auf die Regulierung vorzubereiten – keine leichte Situation für Unternehmer.GETTYIMAGES/Ijubaphoto

Der Handelsverband verweist auf das gleiche Problem. „Die Umsetzungsfrist endet mit 7. Juni 2026, ein Gesetzesentwurf wurde vom österreichischen Gesetzgeber bislang jedoch nicht vorgelegt.“

Für eine „umfassende Vorbereitung“ sei dieser aber unumgänglich. Deshalb müsse der Gesetzgeber „schnellstmöglich“ einen Entwurf vorlegen – „um Rechtssicherheit für die Unternehmen zu schaffen und ausreichend Vorbereitungszeit zu gewährleisten“.

Brüssel setzt die Deadline – Wien liefert den Gesetzestext noch nicht.

Was sich bei der EU-Lohntransparenz ändern soll

1) Mehr Gehaltsinfos schon bei der Bewerbung
Firmen sollen Bewerbern früher sagen müssen, was sie zahlen wollen – als Gehalt oder Gehaltsspanne.

2) Mitarbeiter dürfen nachfragen
Beschäftigte sollen das Recht bekommen zu fragen: Was verdiene ich – und was verdienen andere in vergleichbaren Jobs im Schnitt?

3) Mehr Berichtspflichten für größere Firmen
Unternehmen müssen regelmäßig zeigen, wie groß Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen sind – und sie erklären können, wenn sie auffällig sind.

Stichtag: Bis 7. Juni 2026 muss Österreich die EU-Regeln in ein nationales Gesetz gießen.