Werbung trotz Abo: Gericht weist Amazon in die Schranken
Wer für ein Abo bezahlt, erwartet eine klare Gegenleistung. Genau an diesem Punkt setzte nun ein Urteil an. Das Landgericht München hat entschieden, dass Amazon seinen Streamingdienst Prime Video in Deutschland nicht eigenmächtig mit Werbeeinblendungen versehen durfte. Die Richter gaben dem Verbraucherzentrale Bundesverband recht, der gegen die Praxis geklagt hatte. Ähnliche Urteile könnten auch in Österreich folgen.
Auslöser war eine E-Mail an die Kundschaft zu Beginn des Jahres 2024. Darin kündigte Amazon an, Prime Video künftig „in begrenztem Umfang“ mit Werbung auszustatten. Wer weiterhin ohne Spots streamen wollte, sollte monatlich 2,99 Euro zusätzlich bezahlen.
Nach Auffassung des Gerichts war dieses Vorgehen rechtlich unzulässig. Eine solche Veränderung greife in den Kern der vereinbarten Leistung ein und könne nicht einseitig durchgesetzt werden.
Die Kammer bewertete die Mitteilung als irreführend. Sie habe den Eindruck erweckt, Amazon dürfe Vertragsinhalte nach Belieben anpassen.
Werbefreiheit als Vertragsgrundlage
In der Urteilsbegründung heißt es sinngemäß: Wer Prime Video abgeschlossen hat, durfte davon ausgehen, für sein Geld ein werbefreies Angebot zu erhalten. Weder die Nutzungsbedingungen noch das geltende Recht gäben dem Anbieter das Recht, diesen zentralen Punkt ohne Zustimmung der Abonnenten zu ändern. Entsprechend wurde Amazon verpflichtet, ein sogenanntes Berichtigungsschreiben an die Kunden zu versenden.
Ob es darüber hinaus zu Rückerstattungen kommt, ist bislang offen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Amazon hat angekündigt, die Entscheidung prüfen zu wollen.
Ein Präzedenzfall für Streaming-Abos
Das Urteil dürfte auch über den konkreten Fall hinaus Wirkung entfalten. Denn es stellt die grundsätzliche Frage, wie weit Plattformen gehen dürfen, wenn sie bestehende Abos „nachschärfen“.
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