Auslöser war eine E-Mail an die Kundschaft zu Beginn des Jahres 2024. Darin kündigte Amazon an, Prime Video künftig „in begrenztem Umfang“ mit Werbung auszustatten. Wer weiterhin ohne Spots streamen wollte, sollte monatlich 2,99 Euro zusätzlich bezahlen.

Nach Auffassung des Gerichts war dieses Vorgehen rechtlich unzulässig. Eine solche Veränderung greife in den Kern der vereinbarten Leistung ein und könne nicht einseitig durchgesetzt werden.

Die Kammer bewertete die Mitteilung als irreführend. Sie habe den Eindruck erweckt, Amazon dürfe Vertragsinhalte nach Belieben anpassen.

Werbefreiheit als Vertragsgrundlage

In der Urteilsbegründung heißt es sinngemäß: Wer Prime Video abgeschlossen hat, durfte davon ausgehen, für sein Geld ein werbefreies Angebot zu erhalten. Weder die Nutzungsbedingungen noch das geltende Recht gäben dem Anbieter das Recht, diesen zentralen Punkt ohne Zustimmung der Abonnenten zu ändern. Entsprechend wurde Amazon verpflichtet, ein sogenanntes Berichtigungsschreiben an die Kunden zu versenden.

Ob es darüber hinaus zu Rückerstattungen kommt, ist bislang offen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Amazon hat angekündigt, die Entscheidung prüfen zu wollen.

Ein Präzedenzfall für Streaming-Abos

Das Urteil dürfte auch über den konkreten Fall hinaus Wirkung entfalten. Denn es stellt die grundsätzliche Frage, wie weit Plattformen gehen dürfen, wenn sie bestehende Abos „nachschärfen“.