Diese Strafe wurde im Jahr 2019 verhängt, da Google vorgeworfen wurde, seine marktbeherrschende Stellung im Bereich „AdSense for Search“ missbraucht zu haben.

Der Vorwurf gegen Google bezog sich auf den Dienst „AdSense for Search“, der es Drittanbietern ermöglicht, Google-Suchmasken auf ihren Webseiten einzubinden. Die EU-Kommission argumentierte, dass Google durch Vertragsklauseln seine dominante Marktstellung missbraucht habe.

Urteil des EuGH: Ein Sieg für Google

Die Richter des EuG entschieden, dass die EU-Kommission nicht ausreichend nachgewiesen habe, dass Google seine Marktstellung tatsächlich missbraucht hat. Laut Urteil habe die Kommission nicht alle relevanten Umstände berücksichtigt: „Die EU-Kommission hat nicht nachgewiesen, dass die Vertragsklauseln missbräuchlich waren“, heißt es in der Entscheidung.

Gegen dieses Urteil kann die EU-Kommission jedoch noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Einspruch einlegen. Zudem hat das EuG einige Vorwürfe gegen Google bestätigt, was der Kommission ermöglicht, eine neue Bewertung vorzunehmen und möglicherweise erneut eine Strafe zu verhängen.

Kontrast zu anderen Strafen

Das Urteil steht im Kontrast zu einem kürzlich ergangenen Urteil des EuGH, das eine Strafe von 2,4 Milliarden Euro gegen Google wegen der Bevorzugung eigener Produkte im „Google Shopping“-Dienst bestätigte. Trotz dieses Sieges bleibt Google in mehreren laufenden Verfahren im Fokus der EU, die mit neuen Gesetzen wie dem „Digital Markets Act“ (DMA) die Tech-Giganten stärker regulieren möchte.