Das Kernstück des Gesetzes ist das sogenannte Verschlechterungsverbot. Dieses soll verhindern, dass sich der Zustand von Naturflächen weiter verschlechtert. Es geht dabei nicht nur um Schutzgebiete, sondern um sämtliche Flächen, die in der Verordnung als „wertvolle Lebensräume‟ definiert werden. Christoph Haller von der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) warnt vor den drastischen Auswirkungen dieses Verbots: Flächen, die nicht mehr genutzt werden dürfen, bedeuten erhebliche Einschränkungen für die Land- und Forstwirtschaft sowie für Bauprojekte. Dies betrifft etwa Moore, Wälder und sogar landwirtschaftliche Nutzflächen. Die Unklarheit über die genauen Schutzansprüche führt zudem zu rechtlicher Unsicherheit und erschwert Planungsvorhaben.

Wirtschaftliche Entwicklung wird ebenfalls massiv eingeschränkt. Zwar können Bauprojekte weiterhin realisiert werden, jedoch nur unter strengsten Auflagen. Nur Vorhaben, die als „von überwiegendem öffentlichen Interesse‟ gelten, haben eine Chance auf Genehmigung. Dieser vage Begriff könnte zahlreiche Projekte in die Länge ziehen und die Verfahrenskosten erhöhen, was die Investitionsbereitschaft vieler Unternehmen schwächen dürfte.

Besonders problematisch ist auch die Verpflichtung zur Umgestaltung von Wirtschaftswäldern. Monokulturen wie Fichtenwälder sollen in naturnähere Ökosysteme umgebaut werden. Laut Haller hätte dies katastrophale Folgen für die Holzindustrie: Eine Reduzierung der Holzernte um nur 1 Prozent könnte europaweit zum Verlust von 162.000 Arbeitsplätzen führen.

Wirtschaftliche Entwicklung erschwert

Zusätzlich haben Umwelt-NGOs mit dem neuen Gesetz ein Mitspracherecht erhalten. Sie können auch nachträglich Einwände gegen bereits getroffene Entscheidungen erheben. Dies sorgt für erhebliche Unsicherheit, da es die Planungs- und Rechtssicherheit untergräbt. Für die Wirtschaftskammer Österreich ist diese Regelung inakzeptabel, da NGOs nicht demokratisch legitimiert sind und dennoch weitreichenden Einfluss auf wirtschaftliche Vorhaben haben.

Schließlich kritisiert die “WKO” die weitreichenden Befugnisse, die die EU-Kommission durch das Gesetz erhält. Die Möglichkeit, eigenständig Änderungen vorzunehmen und Lebensraumtypen oder Artenlisten zu erweitern, entzieht den Mitgliedstaaten die Kontrolle über wichtige wirtschaftliche und umweltpolitische Entscheidungen. Dies könnte zu weiteren Einschränkungen führen, die langfristige wirtschaftliche Planungen erschweren.

Insgesamt wird das Renaturierungsgesetz von vielen als schwerer Schlag gegen die wirtschaftliche Entwicklung gesehen. Die Balance zwischen Umweltschutz und wirtschaftlichem Wachstum ist kaum umzusetzen – dieses Gesetz könnte das Pendel zu stark in Richtung Naturschutz ausschlagen lassen und damit die Grundlage für wirtschaftliches Wachstum gefährden.