Seine Abstecher zu seiner Wohnung am Münchner Platzl sind vorerst Geschichte. Denn: Star-Koch Alfons Schuhbeck, der wegen Steuerhinterziehung von 2,3 Millionen Euro zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt wurde, darf die JVA Rothenfeld im bayerischen Andechs nicht mehr verlassen. Laut „Bild“ sind Schuhbecks Haftbegünstigungen, dazu gehören auch Freigänge, wegen des neuen laufenden Ermittlungsverfahren wegen Betrugs im Zusammenhang mit Corona-Hilfen widerrufen worden. Dazu Juliane Grotz, Sprecherin der Staatsanwaltschaft München: „Die Ermittlungen in diesem Verfahren sind weit fortgeschritten, mit einem Abschluss des Verfahrens ist relativ zeitnah zu rechnen.“ Und weiter: „Ob nach Abschluss eines gerichtlichen Verfahrens eine Gesamtstrafenbildung vorzunehmen sein wird und welche Auswirkungen diese möglicherweise auf die Vollstreckung haben wird, wird letztendlich die zuständige Strafvollstreckungskammer entscheiden.“

Weitere fünf Jahre Haft drohen

Bei den neuen Ermittlungen geht es um elf Firmen von Schuhbeck und die Corona-Hilfen, die er dafür kassierte. Auf Subventionsbetrug stehen bis zu fünf Jahre Haft. Die „Bild“ zitiert einen guten Freund des Star-Kochs: „All seine Privilegien wurden gestrichen. Wochenend-Freigänge, Arbeitserlaubnis, private Arztbesuche. Alles weg. Ihm geht es natürlich jetzt nicht so gut.“