Prozess einmal zu oft geschwänzt: Haftbefehl für Michael Wendler!
Der polarisierende Schlagersänger, der gemeinsam mit seiner Frau, der Influencerin Laura Müller in Amerika lebt, ist jetzt schon mehrfach unentschuldigt nicht zu Gerichtsterminen in Deutschland erschienen. Ein Haftbefehl soll ihn nun zum Erscheinen zwingen.
Weil der umstrittene deutsche Schlagersänger Michael Wendler nicht als Angeklagter in einem Prozess erschienen ist, will ihn ein Amtsgericht nun per Haftbefehl zur Verhandlung bringen lassen. Das Gericht Dinslaken erließ am Dienstag einen Sitzungshaftbefehl, der gilt, bis Wendler (“Egal”) seiner Ladung vor Gericht nachkommt. Er sei ordnungsgemäß zu den mehrfach verschobenen Gerichtsterminen geladen worden und fehle nun unentschuldigt, so das Gericht laut einem Sprecher.
Es sei unklar, ob ein solcher Haftbefehl in den USA überhaupt vollstreckt werde, ergänzte er. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 49-Jährigen, der inzwischen gemeinsam mit seiner Frau Laura Müller (20) und dem gemeinsamen kleinen Labradorwelpen “Tiger” in den USA lebt, vor, Beihilfe zum Vereiteln einer Zwangsvollstreckung geleistet zu haben. Deswegen war ein Strafbefehl erlassen worden, gegen den Wendler allerdings Einspruch einlegte. Daher kam es nach mehreren verschobenen Terminen nun zum Prozess.
Wendler sollen – so der Vorwurf im Strafbefehl – Autorenanteile an mehr als 150 Musiktiteln überschrieben worden sein, um das Vermögen des ursprünglichen Rechteinhabers vor der Vollstreckung zu bewahren. In selber Absicht soll ihm ebenfalls vom ursprünglichen Rechteinhaber die Wortmarke “Michael Wendler” übertragen worden sein. Der Strafbefehl beläuft sich nach Angaben des Gerichts auf sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Als Bewährungsauflage seien 100.000 Euro an die Staatskasse vorgesehen. (APA/dpa/red)
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