Im Ernst! Skandal-Prinz darf zurück auf sein Jagdschloss – und das Alkohlverbot ist auch aufgehoben
Ernst August von Hannover hat allen Grund zu feiern. Nach seinem Ausraster im Vollrausch plus Hammer-Urteil hat das Oberlandesgericht Linz jetzt alle Weisungen überraschend aufgehoben – der Welfenprinz darf wieder auf sein Schloss im Almtal und dort zur Feier des Tages auch ein Gläschen trinken.
Neue Liebe, neues Glück: Skandal-Prinz Ernst August von Hannover (67) ist derzeit in aller Munde. Nachdem er sich jetzt erstmals mit seiner neuen Freundin Claudia Stilianopoulos (47) in München öffentlich sehen ließ, darf er dieser nun auch sein hübsches Jagdschloss im oberösterreichischen Almtal zeigen. Grund: Das Oberlandesgericht Linz hat zwei Wochen vor dem Berufungsprozess von Ernst August alle Weisungen nach seiner Pöbel-Attacke im Altalm überraschend aufgehoben. Heißt: Der Noch-Gatte von Prinzessin Caroline von Monaco (64) darf auf sein Jagdanwesen zurück. Damit haben auch die Auflagen der Behörden, dass er keinen Kontakt zu dem Verwalter-Ehepaar aufnehmen darf, keinen Alkohol trinken darf und eine Psychotherapie machen muss, keinen Bestand mehr. Die Begründung des Gerichts: Nach einer Abkühlungsphase bestehe kein Tatbegehungs- und Tatausführungsgefahr mehr bei Ernst-August.
Der Urenkel des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II. (1859-1941) hatte auf besagtem Schlösschen im berauschten Zustand Polizisten attackiert und ein auf seinem Anwesen tätiges Verwalter-Ehepaar massiv bedroht. Daraufhin war er im März vom Landesgericht Wels zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verteilt worden. Zudem wurde ihm ein Alkoholverbot ausgesprochen und er sollte seinem Jagdanwesen im Almtal für drei Jahre fern bleiben.
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