Mit der Klage wird gefordert, die Plattformen zu verpflichten, stärkere Alterskontrollen für Nutzer unter 14 Jahren einzuführen – im Einklang mit dem italienischen Gesetz.

Zudem sollen Meta, der Eigentümer von Facebook und Instagram, sowie TikTok gezwungen werden, manipulative Algorithmen zu entfernen und transparente Informationen über die möglichen gesundheitlichen Folgen exzessiver Nutzung bereitzustellen.

Verhandlung soll im Februar 2026 beginnen

Die Klage wurde von der Turiner Kanzlei Ambrosio & Commodo gemeinsam mit der Elternorganisation MOIGE eingereicht. Die Verhandlung soll im Februar 2026 vor der Wirtschaftskammer des Gerichts in Mailand beginnen. Auch in den USA laufen zahlreiche Klagen gegen Facebook, Instagram und TikTok. Sie werden dabei beschuldigt, Millionen Kinder durch gezielte Mechanismen abhängig gemacht zu haben.

In Italien schätzen die Kläger, dass von den insgesamt 90 Millionen Konten auf den drei Plattformen über drei Millionen von Kindern unter 14 Jahren genutzt werden – obwohl dies gesetzlich verboten ist. Sie argumentieren, dass die Nutzung sozialer Medien bei Minderjährigen gesundheitliche Probleme wie Essstörungen, Schlafmangel, Depressionen und schlechtere schulische Leistungen verursachen könne.

Gesetzentwurf gegen junge Influencer im Parlament

Italien will inzwischen auch verhindern, dass Kinder unter 15 Jahren als Influencer eingesetzt werden. Ein im Parlament eingebrachter Gesetzentwurf zielt darauf ab, Kinder zu schützen und sie vor dem Risiko der Ausbeutung zu bewahren – sei es durch Dritte oder durch die eigenen Eltern. Geplant ist, das Mindestalter für die Erstellung eines Accounts in sozialen Netzwerken auf 15 Jahre anzuheben. Derzeit liegt das gesetzliche Mindestalter zum Eröffnen eines Accounts bei 13 Jahren, wobei bei unter 14-Jährigen die Zustimmung der Eltern erforderlich ist.

Die neue Vorlage geht deutlich weiter: Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren dürfen ihre Einwilligung zur Verarbeitung persönlicher Daten nicht mehr eigenständig, sondern weiterhin nur mit Zustimmung der Eltern geben. Spätestens bis zum 30. Juni 2026 will die EU-Kommission einen digitalen Mini-Identitätsnachweis bereitstellen, der das Geburtsdatum der Nutzer eindeutig und fälschungssicher bestätigt. Nur damit wird dann der Zugang zu bestimmten Webdiensten möglich sein.