Keine Copyright-Verletzung: Große Erleichterung bei Superstar Ed Sheeran
Große Erleichterung bei dem britischen Superstar: Ed Sheeran hat seinen Song “Thinking Out Loud” nicht abgeschrieben. Darauf einigte sich eine Jury im Zuge eines Gerichtsprozess in New York.
Der britische Sänger Ed Sheeran (32) hat in einem Prozess wegen angeblicher Copyright-Verletzungen in New York Recht bekommen. Sheeran habe seinen Song “Thinking Out Loud” nicht von dem Lied “Let’s Get It On” abgeschrieben, befand eine Jury am Donnerstag in New York US-Medienberichten zufolge nach mehrstündigen Beratungen einstimmig.
Die Erben des 2003 gestorbenen US-Musikers Ed Townsend hatten Sheeran die Copyright-Verletzungen vorgeworfen. Townsend hatte den 1973 veröffentlichten Song “Let’s Get It On” mit seinem Kollegen Marvin Gaye veröffentlicht. Sheeran hatte sich in dem Prozess teils selbst verteidigt und die Vorwürfe zurückgewiesen. “Thinking Out Loud” basiere auf Akkorden und Rhythmen, die “grundlegende Musik-Bausteine” seien und die niemand besitzen könne.
Kommentare