In Italien gilt ab dem 1. November 2025 erstmals eine allgemeine Helmpflicht auf allen Skipisten – und zwar für alle Ski-, Snowboard- und Schlittenfahrer, egal ob Anfänger oder Profi. Wer ohne Helm erwischt wird, muss mit Bußgeldern von bis zu 150 Euro oder dem Entzug des Skipasses rechnen.

Auch sonst zieht Italien die Sicherheitsregeln an: Eine Haftpflichtversicherung wird Pflicht, Alkohol auf der Piste bleibt nur in geringen Mengen erlaubt und Skifahren unter Drogeneinfluss ist strikt verboten.

Italien führt Helmpflicht für alle ein

Ab dem 1. November 2025 gilt auf Italiens Skipisten eine allgemeine Helmpflicht. Diese Maßnahme soll Wintersportler besser vor schweren Kopfverletzungen schützen. Bislang mussten nur Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren einen Helm tragen – künftig sind alle Ski-, Snowboard- und Schlittenfahrer betroffen, unabhängig von Alter oder Fahrkönnen.

Verstöße sind kein Kavaliersdelikt: Wer ohne Helm erwischt wird, muss mit Bußgeldern zwischen 100 und 150 Euro rechnen. Bei wiederholten Verstößen kann sogar der Skipass entzogen oder gesperrt werden.

Haftpflichtversicherung & Alkohollimit auf der Piste

Neben der Helmpflicht gelten in Italien bereits seit drei Jahren weitere Sicherheitsvorschriften. Alle Wintersportler müssen eine Haftpflichtversicherung besitzen, die Schäden gegenüber Dritten abdeckt – etwa bei Zusammenstößen oder Unfällen.

Ebenso streng ist das Alkoholverbot: Der erlaubte Grenzwert liegt bei 0,5 Promille. Skifahren unter Drogeneinfluss ist ausdrücklich verboten und kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.

In Österreich keine einheitliche Regelung

In Österreich gibt es derzeit keine landesweite Helmpflicht. In sieben Bundesländern gilt die Regelung nur für Kinder bis 15 Jahre, während in Tirol und Vorarlberg keinerlei gesetzliche Vorgaben existieren.
Viele Skigebiete empfehlen jedoch freiwillig das Tragen eines Helms – und immer mehr Wintersportler halten sich ohnehin daran.