„Wenn man mit 80 Jahren vor Gericht zieht und dann mit fast 86 Jahren das zweitinstanzliche Urteil bekommt, dann freut man sich, dass man das noch erleben darf. Die Mühle der Gerechtigkeit mahlt zwar langsam, aber gerecht”, sagte Heino der Deutschen-Presse-Agentur. „Nun ist Zahltag!”

Heino hatte bereits 2023 vor dem Landgericht Hamburg in erster Instanz den größten Teil seiner Forderungen anerkannt bekommen. Schon damals belief sich die Summe, die Heino zustand, auf mehr als 100.000 Euro. Inzwischen dürften es um die 125.000 Euro sein, teilte Heinos neuer Manager, Helmut Werner, mit.

Es ging um Honorare für mehrere Auftritte und eine Autogrammstunde, die der Ex-Manager ihm noch schuldig geblieben war. Der Gerichtsbeschluss erfolgte einstimmig, der Ex-Manager muss die Gerichtskosten vollständig tragen. Er äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht zur neuen Gerichtsentscheidung. (APA/red)