Andreas Unterberger: Gewessler – und wo bleibt die WKStA?
Nur sehr schwer ist ein Unterschied zwischen dem Fall Wöginger und dem Fall Gewessler zu erkennen.
Außer dass der eine bloßer Klubobmann ist und die andere sogar Parteivorsitzende und ehemalige Ministerin, außer dass August Wöginger nur als nicht weisungsberechtigter Parlamentarier in einem Ministerium eine Personalbesetzungs-Bitte, eine Intervention für einen Wähler deponiert hat, während Leonore Gewessler selbst Chefin jenes Ministeriums gewesen ist, wo eine ihrer engsten Mitarbeiterinnen durch eine parteipolitisch gefärbte Personalentscheidung unsachlich bevorzugt worden ist. Damit hat sich rascher als erwartet die Prophezeiung bestätigt, dass noch sehr viele Fälle wie jener des ÖVP-Parlamentariers aufpoppen werden und dessen Prozess die Tür zu einer ganzen Hexenküche geöffnet hat.
Damit geht es neuerlich aber auch um die sogenannte Korruptionsstaatsanwaltschaft, die sich immer wieder für Rotgrün als enorm dienlich erwiesen hat, die der tragisch ums Leben gekommene Justizsektionschef Pilnacek wohl zu Recht als politisch und nicht rechtlich agierende Institution kritisiert hatte (worauf er von der grünen Ministerin Zadic erbarmungslos verfolgt worden ist). Diese WKStA hat gegen Wöginger einen Monsterprozess in die Wege geleitet, sogar die vom Gericht vorgeschlagene Diversion verhindert, gegen Gewessler ist sie offensichtlich bisher tatenlos geblieben. Sie hat nicht einmal den sogenannten Auslieferungsantrag ans Parlament zur weiteren Verfolgung des Falles in die Wege geleitet.
Der Sachverhalt rund um Wöginger ist durch die ansonsten seit ihrer Schaffung kampffeministisch agierende Gleichbehandlungskommission ins Rollen gekommen. Bei ihr hatte sich eine langjährige Führungskraft des früheren Gewessler-Ministeriums beschwert, die sich um den Posten einer Abteilungsleiterin beworben hatte. Bekommen hatte ihn aber statt ihr eine Mitarbeiterin aus dem persönlichen Kabinett Gewesslers. Diese Mitarbeiterin hat damit auch für die Zeit nach der Ministerschaft Gewesslers einen gut honorierten und de facto unkündbaren Posten in der Ministerialbürokratie bekommen, während sie sonst nach Ende der Ministerperiode plötzlich arbeitslos geworden wäre.
Sogar die Gleichbehandlungskommission ist zu dem Schluss gekommen, dass die unterlegene Führungskraft aus in hohem Maß sachfremden Motiven weltanschaulich und auf Grund ihres Alters diskriminiert worden ist. Sie hätte über mehr Führungserfahrung und Personalkenntnis verfügt.
Selbst wenn die Staatsanwaltschaft in grober Verletzung des Offizialprinzips – nach dem sie jetzt von sich aus tätig werden müsste – untätig bleiben sollte, hat die benachteiligte Führungskraft zivilrechtlichen Schadenersatz gegen die Republik.
Es hat mit absoluter Sicherheit bei allen Parteien – außer wahrscheinlich den Neos, die zu kurz in einer Regierung sind, – während ihrer Teilnahme an der Regierung solche Fälle gegeben, wo Kabinettsmitarbeiter im Ministerium rechtzeitig mit einem Beamten- oder beamtenartigen Posten bedient worden sind, damit sie nicht plötzlich arbeitslos sind. Aber nach den abstrakten Objektivierungsrichtlinien geht das einfach nicht mehr an, welche die Politik im Lauf der Zeit selbst beschlossen hat.
Formaler Objektivitätszwang
Nun wäre es sicher denkbar, dass die Politik diese Richtlinien eines formalen Objektivitätszwangs wieder überdenkt. Schließlich gibt es andere Staaten wie die USA, wo bei einem Wechsel des Präsidenten sogar Tausende Beamte ihren Job verlieren, vor allem wenn dieser Wechsel auch eine andere Parteifarbe bringt. Schließlich sind Kabinettsmitarbeiter für das Funktionieren eines Ministeriums und dessen Führung ganz besonders wichtig und es wird immer schwieriger werden, wirklich gute Kandidaten dafür zu finden, müssen die doch immer damit rechnen, bei einem Ministerwechsel mit hoher Wahrscheinlichkeit ins Bodenlose zu fallen (vor allem, da in Österreich der Wechsel Richtung Wirtschaft oder Wissenschaft viel schwieriger ist als in den USA).
Gleichzeitig sollte sich ein Minister darauf verlassen können, dass möglichst überall in einem Ministerium für und nicht gegen ihn arbeiten oder in passiver – für manche Beamte typischer – Resistenz verharren.
Es gibt also sicher einige gute Gründe, bei ministeriellen Postenbesetzungen auf den formalen Objektivitätszwang wieder zu verzichten. Schließlich ist am Ende ja sowieso immer der Minister für das gesamte Ministerium haftbar. Genauso gibt es gute Gründe, dass es eigentlich nicht strafbar sein sollte, wenn ein Volksvertreter die Interventionsbitte eines Bürgers unterstützend weiterleitet, solange anderswo die unabhängige Entscheidungsgewalt liegt und bleibt.
Völlig unakzeptabel und skandalös wäre es aber, wenn nur auf Grund der schweren politischen Schlagseite der WKStA der in mehrerlei Hinsicht harmlosere Fall Wöginger diesem die politische Existenz kosten sollte, während sich Frau Gewessler folgenlos abschütteln könnte. Ging es bei ihr doch mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit um einen weisungsähnlichen Wunsch einer direkten Vorgesetzten, während es bei Wöginger ja nur um eine unverbindliche Bitte eines ministeriumsfremden Abgeordneten gegangen ist, den zu ignorieren sehr leicht möglich gewesen wäre.
Und: Wenn schon die – einst von einem grünen Exabgeordneten begründete – WKStA untätig bleiben sollte, dann wäre es geradezu Pflicht der roten Justizministerin Sporrer, dieser WKStA eine entsprechende Weisung zu geben. Auch das würde zu ihrer politischen Verantwortung zählen.
(Andreas Unterberger schreibt neben dem „exxpress“ auch auf „das-tagebuch.at“)
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