Andreas Unterberger: Sporrer lenkt mit „Ja ist Ja“-Gesetz von Justiz-Skandal ab
Ein offensichtliches Fehlurteil erschüttert Österreich: Zehn migrantische Jugendliche werden freigesprochen, obwohl sie sich mit einer Zwölfjährigen „vergnügten“. Statt die Verantwortung für die Staatsanwälte zu übernehmen, versucht Justizministerin Sporrer abzulenken – mit einer grotesken „Ja ist Ja“-Forderung, die am Ende auf einen Notariatsakt fürs Bett hinausläuft.
Genügt ein eigenhändiges Schreiben samt Datum und Unterschrift beider (oder gegebenenfalls aller) Teilnehmer oder braucht es künftig gar einen Notariatsakt? Vor dieser Frage stehen künftig Paare jedes Mal, sobald sie miteinander intim werden wollen, wenn es nach der aus der Radikalfeministinnen-Schule Dohnal stammenden Justizministerin geht.
Gleiches müsste dann natürlich auch für alle Männer in heterosexuellen Beziehungen gelten, nicht nur für Frauen (zumindest wenn das Gleichberechtigungsgebot der Verfassung und der Menschenrechtskonvention nicht generell abgeschafft worden sind). Selbstverständlich muss das dann auch für Paare jedweder Art in homosexuellen Affären gelten. Und ebenso für Tiere in Fällen der Sodomie …
Bürokratie im Bett
Sollten die neuesten Wünsche der Justizministerin Sporrer wirklich Gesetz werden, dann können Österreichs Sozialisten triumphieren: Dann haben sie schon wieder eine neue strenge Regulierung durchbringen können, die diesmal in unser intimstes Privatleben eindringt und die dort jede Romantik verdrängt – nachdem sie und ihre europäischen Genossen schon die Wirtschaft mit einer unerträglichen Fülle von immer neuen Regeln erstickt haben.
Nichts anderes als all das hier Gesagte bedeutet die Forderung von Frau Sporrer, dass „nur ein Ja ein Ja“ sein darf und dass ein unterlassenes Nein zu wenig ist, um straffrei miteinander Sex haben zu können. Dieser Vorschlag ist sofort von allen linken und vielen weiblichen Journalisten bejubelt worden. Sie haben eine weitere scharfe Waffe gegen die verhassten Männer, die ja großteils noch immer frei herumlaufen können und die noch immer nicht allesamt mit Erreichung der Geschlechtsreife weggesperrt worden sind.
Fehlurteil als Vorwand
Besonders infam ist der Sporrer-Vorstoß vor dem Hintergrund des aktuellen Anlasses: Das ist ein offensichtliches Fehlurteil. Das geht indirekt aus den Worten des Richtervertretungs-Präsidenten hervor, der sagt, dass Richter ja nur das verurteilen könne, was die Staatsanwaltschaft angeklagt hat. Diese Aussage ist zweifellos richtig. Aber sie hat in der aktuellen Situation nur dann irgendeinen Sinn, wenn dahinter der massive Vorwurf an die Staatsanwälte steht, falsch angeklagt zu haben.
Da Frau Sporrer aber die oberste Chefin der Staatsanwälte ist und da sie oder ihre Vorgängerin ihnen auch die Weisung geben hätte können, richtig anzuklagen, hat sie nun ganz eindeutig massives Interesse, von dem neuerlichen Fehler der Justiz abzulenken und so zu tun, als ob ihre nunmehrige Forderung nach einem formellen “Ja!” vor jedem Geschlechtsverkehr irgendetwas mit dem ganz Österreich erregenden Freispruch für zehn migrantische Jugendliche zu tun hat, die sich mit einer Zwölfjährigen mehrfach sexuell vergnügt haben.
Der Vergleichstrick
Da versucht sie mit einem alten dialektischen Trick Äpfel mit Birnen – oder gar mit einem Kalbsschnitzel zu vertauschen.
• Denn erstens ist die junge Dame ja eindeutig immer wieder freiwillig zu weiteren Treffen mit den zehn Typen gegangen. Das ist ja eindeutig ein konkludentes Ja, wenn auch kein Notariatsakt. Denn nach den Erfahrungen bei den ersten Treffen kann sie ja wohl beim nächsten Mal nicht annehmen, dass die zehn jungen Bereicherer mit ihr nur Rosenkranz beten wollten. Das beweist, dass sie wohl auch beim ersten Mal zugestimmt haben muss.
• Wenn Frau Sporrer aber nun meint, das Ja müsse noch viel deutlicher sein und wenn dieser Vorstoß abgesehen vom plumpen Ablenken von einem neuerlichen Staatsanwaltschafts-Versagen irgendeine Bedeutung haben soll, dann kann das nur Richtung formaler Schriftlichkeit des Ja gehen.
• Dann heißt das aber, dass alle Männer Österreichs erpressbar werden, wenn sie nicht für jeden einzelnen Sexualkontakt so etwas nachweisen können. Den Weg in diese absurde feministische Richtung hat die Justiz ohnedies schon mit der „Vergewaltigung in der Ehe“ vorbereitet.
• Wenn es so etwas gibt, dann kann sich die Forderung nach einem formellen “Ja, ich will!” ja eindeutig nicht nur auf den ersten Geschlechtsverkehr beziehen.
• Sporrer hat noch ein weiteres, politisch noch viel stärkeres Motiv, von diesem neuen schweren Fehler von Staatsanwälten abzulenken: Dieser wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht passiert, wenn es ihren Freunden von der WKStA und ihrer grünen Gesinnungsgenossin und Vorgängerin im Ministerbüro nicht gelungen wäre, die zwei besten Strafrechtsjuristen der Nation aus ihren Ämtern zu schießen, weil sie den Genossen von der WKStA unangenehm waren. Der eine wäre als Leiter der Oberstaatsanwaltschaft sogar direkter Vorgesetzter der Fehler machenden Staatsanwaltschaft gewesen; und der andere war als Strafrechts-Sektionschef zumindest immer wieder befragt worden, wenn jemand in der Staatsanwaltschaft Antwort auf rechtliche Probleme haben wollte (oder hat sich oft von sich aus im Namen des jeweiligen Ressortchefs eingemischt, wenn er von Fehlern erfahren hat, selbst wenn der Fall nicht als „clamoros“ im Ministerium gelandet wäre).
• Ferner ist zumindest für diesen wie auch für andere ähnliche Fälle wegen des Alters des misshandelten Mädchens die Forderung Sporrers absurd: Wie soll eine Zwölfjährige rechtsverbindlich eine solche Erklärung abgeben können? Selbst Sporrer sollte wissen, dass Kinder in diesem Alter überhaupt keine gültigen Rechtsgeschäfte eingehen können, die nicht sofort nichtig sind. Ausgerechnet beim allerwichtigsten Bereich, der eigenen Sexualität eines frühpubertären Kindes, soll das künftig plötzlich mit totaler Wirkung möglich sein?
• Vor allem aber entziehen Sporrer und das offenbar von Staatsanwälten verschuldete Fehlurteil Kinder in Österreich dem dringend notwendigen Schutz, den wir ihnen eigentlich schuldig sind. Denn beides hat einen katastrophalen Eindruck in Millionen Österreichern ausgelöst: Man kann ungeniert mit einer Zwölfjährigen Sex haben, wenn diese irgendeine Zustimmung unterschreibt, und wenn sich die Sex-Partner einvernehmlich ausmachen, nachher auf eventuelle Befragung zu sagen, dass das Mädchen (oder der Bub) über ihr Alter gelogen hat.
Kinderschutz statt Konsens-Formular
Wenn Frau Sporrer nicht einen sofortigen Rückzieher macht und wenn dieses Urteil nicht für total nichtig erklärt wird, dann begehen wir das schlimmste Verbrechen an unseren Kindern, das überhaupt denkbar ist: Wir entziehen ihnen unseren absoluten Schutz in all ihren ersten 14 Lebensjahren. Und relativieren ihn bis zur Unkenntlichkeit. Sei es aus Dummheit oder Unfähigkeit. Sei es aus feministischer Besessenheit, deren oberstes und fast einziges Gebot ganz offensichtlich Männerhass ist.
Andreas Unterberger schreibt neben dem exxpress auch auf das-tagebuch.at.
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