Christian Ortner: Pass-Entzug für kriminelle Migranten?
In der Schweiz beginnt eine ernsthafte Diskussion darüber, ob neu eingebürgerten Zuwanderern die Staatsbürgerschaft nicht wieder aberkannt werden soll, wenn sie schwerkriminelle Intensivtäter werden. Das ist rechtlich heikel, sollte aber auch in Österreich und Deutschland zumindest angedacht werden, meint exxpress-Kolumnist Christian Ortner.
Seit am Wiener Reumannplatz, am Praterstern oder am Yppenmarkt das Messer in bestimmten, uns kulturell bereichernden Milieus zum alltäglichen Instrument des Diskurses mit seinen Mitmenschen geworden ist – so, wie es in anderen Teilen der arabischen Welt ja auch üblich ist –, versucht die Politik den Eindruck zu erzeugen, dagegen hart anzugehen. Etwa, indem sogenannte Waffenverbotszonen ausgerufen werden. – In der Praxis mit sehr bescheidenem Erfolg, denn erst dieser Tage wurde ein Passant in einer derartigen Zone mit einem Messer abgestochen.
Was wenig überrascht, denn wer bereit ist, gegen das schwerstens strafbewehrte Verbot, einen Menschen zu töten, zu verstoßen, wird sich von einer banalen Verordnung der Polizei eher nicht beeindrucken lassen.
Tatsächlich bräuchte es wesentlich drastischere Maßnahmen, um dieses und andere Probleme der seit 2015 importierten Gewaltkriminalität wirksamer zu bekämpfen. Doch da gibt es noch immer viele Tabuzonen und Minenfelder in der öffentlichen Debatte.
Vertritt man beispielsweise in Österreich (oder auch in Deutschland) öffentlich den Standpunkt, dass es unter ganz bestimmten Umständen möglich sein muss, Schwerstverbrechern, die erst seit einigen Jahre unsere Staatsbürgerschaft besitzen, diese äußerstenfalls wieder zu entziehen, kann man nicht mit Nachsicht, sondern bestenfalls einem gehörigen Shitstorm vom Format XXL rechnen.
Typisch Nazi
Denn das zu fordern, gilt noch immer als völlig unmöglich. Es herrscht noch immer die eherne Regel: Staatsbürgerschaft ist Staatsbürgerschaft, Ende der Debatte, bevor sie noch begonnen hat. Alles andere wäre letztlich irgendwie Nazi.
Was freilich in der Praxis zu einem irgendwie eher unbefriedigenden Zustand führt. Denn dass wir einen schwerkriminellen Täter, zum Beispiel aus der arabischen Welt, bis an sein Lebensende nicht mehr loswerden, nur weil er seit ein paar Jahren die deutsche oder österreichische Staatsbürgerschaft hat, ist den Bürgerinnen und Bürgern, die dafür in jeder Hinsicht den Preis zahlen müssen, nicht wirklich erklärbar.
Zumal es ja in anderen Fällen gang und gäbe ist, auch hier geborenen Personen die Staatsbürgerschaft ratzfatz abzuerkennen, wenn sie etwa in einer ausländischen Armee kämpfen, also beispielsweise in die französische Fremdenlegion eintreten oder derzeit auch in die ukrainische Armee. Aber das Thema ist eben ein schwer vermintes Terrain, und deshalb greift dort niemand ein.
Pass weg, warum nicht?
Um so erfreulicher ist, dass nun der deutsch-schweizerische forensische Psychiater Johannes Urbaniok, langjähriger Chefarzt des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes des Kantons Zürich, ohne falsche Rücksichtnahme in diesen politischen Minengürtel marschiert, indem er in seinem neuen Buch Schattenseiten der Migration genau das fordert, nämlich relativ neuen Staatsbürgern den Pass wieder zu entziehen, wenn sie seriell schwerstkriminell werden.
Wenn jemand wie Urbaniok, dessen guter Ruf in der Schweiz völlig außer Streit steht, so etwas wagt, dann hat das Gewicht und sollte hilfreich sein, eine derartige Debatte auch in Österreich oder Deutschland anzustoßen, ohne sofort den üblichen Nazi-Alarm auszulösen.
Das Problem mit den Clans
Beispielhaft beschreibt der Autor den Fall der beiden jugendlichen Intensivstraftäter S., ursprünglich aus Marokko, und H., ursprünglich aus dem Libanon. Beide leben in Duisburg:
„Gegen S. werden 75 Ermittlungsverfahren vor allem wegen Eigentums- und Gewaltkriminalität geführt. In Duisburg leben laut Polizeibericht rund 2.700 Angehörige arabischstämmiger Großfamilien, von denen rund 600 in den vergangenen Jahren zum Teil mehrmals Straftaten begangen haben. Die Clans konzentrieren sich auf wenige Stadtteile. … Der 18-jährige Deutsch-Marokkaner H. bringt es auf 42 Ermittlungsverfahren. Er war drei Jahre in einem Präventionsprojekt für Intensivtäter. Viel genutzt hat es anscheinend nicht. Beim Versuch, S. und H. zu verhaften, bekommen es die Polizisten mit anderen Clan-Mitgliedern zu tun.“
Bei uns gilt die Scharia
Und diese kümmern sich um ihren Nachwuchs. Bei der Polizei Duisburg deponieren sie per Mail ihren sozusagen milieubedingten Unmut: „Betreff Allahu Akbar, Duisburg-Marxloh ist unser Stadtteil. (…) Wir verbieten allen Ungläubigen, unseren Stadtteil zu betreten. Alle Polizisten, Journalisten und auch andere Ungläubige werden wir mit Waffengewalt vertreiben oder töten. Bei uns gilt nur die radikale Scharia«, heißt es in dem Schreiben. „Wir haben uns 2.000 Stück AK-47 Sturmgewehre mit genügend Munition aus der Türkei und Russland beschafft. Allahu Akbar, tötet alle Ungläubigen.“
Ein Staat, der sich das gefallen lässt und diesen Abschaum nicht loswerden kann, weil die meisten der Beteiligten Deutsche geworden sind, gibt sich letztlich irgendwie auf.
Das letzte Mittel
Deswegen argumentiert der Forensiker kühl: Solche Personen sollten nicht die Möglichkeit haben, „dauerhaft die Kultur des Zusammenlebens“ in dieser Weise nach ihrem eigenen Gutdünken zu prägen. „Dabei darf es keine Rolle spielen, ob dieser Mann mittlerweile eingebürgert ist oder nicht und ob er seinen bisherigen Pass noch behalten hat oder nicht. Er sollte verstehen, dass er ohne eine glaubhafte Veränderung seine Aufenthaltsberechtigung in unserem Land gefährdet.“
Logische, wenn auch politisch nicht ganz korrekte Schlussfolgerung: „Das ist nur dann glaubwürdig zu vermitteln, wenn man ihm als letztes Mittel seine Aufenthaltsberechtigung tatsächlich entziehen kann. Darum sollte der Staat auf diese Möglichkeit nicht von vornherein verzichten.“
Staatenlos, na und?
Wobei es ja nicht wirklich darum gehen kann, Personen in sehr großer Zahl die Staatsbürgerschaft zu entziehen, denn natürlich muss es relativ hohe rechtliche Hürden für einen dermaßen radikalen Eingriff geben. Aber es würde wohl schon genügen, wenn der Staat an unverbesserlich schwerkriminelle Neubürger das klare Signal sendet, dass sie letztlich ihr Aufenthaltsrecht verlieren, wenn sie meinen, diesen Staat weiter verhöhnen zu müssen.
Staatenlos zu sein ist in vieler Hinsicht eher sehr unangenehm.
„Aber das hätte sich die Person früher überlegen sollen“, argumentiert Urbaniok extra-dry. „Wenn sie weiß, dass diese Konsequenz droht, ist es ihre Verantwortung, auf das Fehlverhalten zu verzichten. Wer unsicher ist, ob er solch banale Regeln wie den Verzicht auf schwere Gewalt- und Sexualstraftaten einhalten kann, der sollte sich überlegen, auf die Einbürgerung ganz zu verzichten.“ Dem wird man nur schwerlich widersprechen können.
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