Heinz-Dietmar Schimanko: Das Selbstverteidigungsrecht Israels
Artikel 51 der UN-Charta gewährt individuelles und kollektives Selbstverteidigungsrecht nach einem bewaffneten Angriff auf ein UN-Mitglied. Auch das völkerrechtliche Selbstverteidigungsrecht erlaubt präventive Maßnahmen gegen ständige Bedrohungen. Die Besetzung des südlichen Libanons durch Israel, um gegen die Hisbollah vorzugehen, dient als Beispiel. Diese Prinzipien sollten auch auf Autonomiegebiete wie den Gaza-Streifen anwendbar sein.
Die völkerrechtliche Selbstverteidigung
Nach Art. 51 der UN-Charta besteht ein allgemeines individuelles wie auch kollektives Selbstverteidigungsrecht. Diese Bestimmung lautet wie folgt:
„Artikel 51 Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat. Maßnahmen, die ein Mitglied in Ausübung dieses Selbstverteidigungsrechts trifft, sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen; sie berühren in keiner Weise dessen auf dieser Charta beruhende Befugnis und Pflicht, jederzeit die Maßnahmen zu treffen, die er zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit für erforderlich hält.“
Kollektives Verteidigungsrecht bedeutet, daß ein Staat einem anderen Staat bei dessen Selbstverteidigung helfen darf. Damit sind auch – bestehende oder ad hoc gebildete –Verteidigungsbündnisse legitimiert.
Das völkerrechtliche Selbstverteidigungsrecht hat von der zeitlichen Dimension her einen weiteren Umfang als die eigentliche Notwehr. Es umfaßt neben Notwehr auch Selbstschutz als Sonderform der Notwehr (P.Fischer/H.F. Köck, Allgemeines Völkerrecht, 4.Auflage, 278), so daß nicht nur unmittelbar drohende oder aktuelle Angriffe mit den zu deren sofortigen und endgültigen Beendigung erforderlichen Mitteln abgewehrt werden dürfen, sondern auch präventiv gegen Personen vorgegangen werden darf, von denen ständig die Gefahr solcher Angriffe ausgeht. Die Israelis müssen nicht erst einen Angriff abwarten, sondern dürfen präventiv aktiv werden, um eine nicht nur potentiell, sondern aktuell gegen sie bestehende konkrete Gefahr zu beseitigen.
Der Selbstschutz hat auch von der räumlichen Dimension her einen weiteren Umfang. Er rechtfertigt auch ein Vorgehen auf einem fremden Gebiet. Er umfaßt die Ergreifung einer Maßnahme durch einen bedrohten Staat, die zu ergreifen ein anderer, dazu verpflichteter Staat unterlassen hat; es handelt sich um die völkerrechtliche Ersatzvornahme zur Abwehr unmittelbarer Gefahr (P.Fischer/H.F. Köck, Allgemeines Völkerrecht, 248). Ein Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit ist die frühere Besetzung von Teilen des südlichen Libanons durch Israel, um von dort gegen Israel agierende Terrorgruppen der Hisbollah zu stoppen, was erforderlich war, weil der Libanon (in Folge des dortigen Bürgerkriegs) als Staat diesen Terrorgruppen nicht Einhalt geboten hatte (P.Fischer/H.F. Köck, aaO). Was für ein fremdes Staatsgebiet gilt, muß a maiori ad minus auch für ein sonstiges fremdes Gebiet wie ein Autonomiegebiet gelten und damit auch für den Gaza-Streifen.
Der Angriff vom 07. Oktober 2023
Israelische Bürgerinnen und Bürger waren als Zivilpersonen auf eigenem Staatsgebiet am 07. Oktober 2023 einem hinterhältigen und besonders brutalen gewaltsamen Angriff von palästinensischen Terroristen der Terrororganisation Hamas ausgesetzt. Dieser Angriff war besonders feige, weil er für die meisten Opfer überraschend war, und sie ihm zudem völlig schutzlos ausgeliefert waren. Dabei haben die palästinensischen Terroristen israelische Babys, Kinder, Frauen und Männer kaltblütig ermordet oder entführt. Bei diesem Massaker ermordeten die Terroristen mehr als 1.400 Menschen und verschleppten mehr als 240 Menschen aus Israel. Zudem vergewaltigten sie viele israelische Mädchen und Frauen auf besonders bestialische Weise, indem sie diese Frauen über die Vergewaltigung hinaus auch noch quälten und verstümmelten und in ihrem Leid öffentlich zur Schau stellten.
Das waren keine militärische Aktionen, sondern von Palästinensern begangene schwere Gewaltverbrechen, grausamer Terror gegen Zivilistinnen und Zivilisten. Es versteht sich, daß diese niederträchtige Attacke ein klarer Anlaß für Israel ist, sein Selbstverteidigungsrecht auszuüben, indem es im Gazastreifen militärisch gegen die von dort agierenden palästinensischen Terroristen vorgeht und außerdem versucht, die israelischen Geiseln aus der Gewalt der Terroristen zu befreien.
Dabei darf Israel auch die Hilfe von Verbündeten wie den USA in Anspruch nehmen. Bei dieser Selbstverteidigung darf im Wege der Selbsthilfe auch in anderen Staatsgebieten wie Syrien oder dem Iran militärisch operiert werden, wenn von dort direkte oder indirekte Unterstützung für Hamas-Terroristen erfolgt. Dies entweder deshalb, weil die Regierung eines solchen Staats die Terroristen unterstützt, sodaß ein Handeln dieses Staates selbst erfolgt, oder weil die Regierung eines solchen Staats es duldet, daß von ihrem Staatsgebiet aus einzelne Gruppen eine solche Unterstützung vornehmen.
Anzumerken ist, daß die palästinensischen Terroristen es den israelischen Verteidigungskräften besonders schwer machen, indem sie sich zwischen Zivilisten verschanzen und diese als menschliche Schutzschilder mißbrauchen. Sie haben ihre Terrorbasen insbesondere in Tunnelsystemen unter zivilen Einrichtungen wie Schulen und Krankenhäusern, was besonders perfide ist. Auch damit kommt eine besondere Feigheit dieser Terroristen zum Ausdruck. Aber auch in dieser Situation ist es völkerrechtlich völlig legitim, die Terroristen mit den erforderlichen militärischen Mitteln zu bekämpfen, wenn zivile Opfer bei den Palästinensern vermieden werden, soweit auch bei effizientem militärischem Handeln ohne übermäßige Gefährdung der eigenen Soldaten möglich.
Es bedarf also einer differenzierten Betrachtung einer militärischen Operation und dafür einer detaillierten Ermittlung der Fakten, um herauszufinden, ob wirklich ein Völkerrechtsbruch vorliegt, oder vielmehr völkerrechtlich legitimes Verhalten. Oberflächliche Pauschalbehauptungen, wie sie des Öfteren geäußert werden, sind hier besonders fehl am Platz.
Zum Völkerstrafrecht
Die großen Kriminellen verhalten sich oft wie die Kleinkriminellen. So agieren sie mit Schutzbehauptungen und versuchen, von ihren Untaten abzulenken. Wenn sie überführt werden, bemühen sie sich um eine Rechtfertigung, auch wenn es für ihre Schandtaten keine Rechtfertigung gibt – keine Rechtfertigung geben kann.
Wenn der iranische Außenminister in einer Wortmeldung vom 01.12.2023 über die neuerlichen israelischen Militäraktionen im Gazastreifen (https://ifpnews.com/iran-fm-stop-gaza-strikes-before-its-too-late/) “die Fortsetzung des Waffenstillstands im Gazastreifen und die massive Lieferung humanitärer Hilfe in das ‘belagerte’ Gebiet, sowie einen Gefangenenaustausch zwischen Palästinensern und dem israelischen Regime” fordert, so ist er von vornherein der völlig Falsche, um hier Forderungen zu erheben.
Er täuscht implizit darüber hinweg, daß der Iran hier alles andere als eine neutrale Position hat, weil er die Schwerkriminellen der Hamas unterstützt, und damit für deren Greueltaten mitverantwortlich ist. Wenn er meint, “die (israelischen) Gefangenen können nicht durch Krieg freigelassen werden, aber sie werden bei Bombenangriffen getötet werden”, dann ist das nicht als Warnung, sondern als Drohung zu verstehen, daß israelische Geiseln als menschliche Schutzschilder mißbraucht werden.
Das sind Schwerverbrechen in der Dimension von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wie sich aus dem Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs ergibt, das unabhängig von seiner Ratifikation relevant ist, weil darin Bestimmungen niedergeschrieben sind, die sich aus internationalen Rechtsprinzipien ergeben. Denn demnach sind bei einem ausgedehnten und systematischen Angriff gegen Zivilbevölkerung begangene vorsätzliche Tötungen, Vergewaltigungen, ein zwangsweises Verschwindenlassen von Personen und Folterungen sowie andere unmenschliche Handlungen ähnlicher Art, mit denen vorsätzlich große Leiden oder eine schwere Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der geistigen oder körperlichen Gesundheit verursacht werden, Verbrechengegen die Menschlichkeit (Art. 7 Abs. 1 Römer Statut).
Diese Terroristen agieren vom Gazastreifen aus, wo sie sich feige in und unter zivilen Bauten zwischen Zivilbevölkerung verstecken. Damit mißbrauchen sie Zivilpersonen in diesem internationalen bewaffneten Konflikt als menschliche Schutzschilder, was für sich genommen ein Kriegsverbrechen ist (Art. 8 Abs. 2 lit.b. sublit. xxiii Römer Statut).
Israel hat es damit besonders schwer, in Ausübung seines Selbstverteidigungsrechts diese Terroristeneffizient zu bekämpfen. Das tut es aber maßhaltend und unter möglichster Schonung der dortigen Zivilbevölkerung, womit es im Bereich des völkerrechtlich Zulässigen agiert. Denn ein vorsätzliches Führen eines Angriffs in der Kenntnis, dass dieser auch Verluste an Menschenleben, die Verwundung von Zivilpersonen, die Beschädigung ziviler Objekte oder weitreichende, langfristige und schwere Schäden an der natürlichen Umwelt verursachen wird, ist nur dann unzulässig, wenn diese Folgen des Angriffs eindeutig in keinem Verhältnis zu dem insgesamt erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil stehen (Art. 8 Abs. 2 lit.b. sublit iv Römer Statut).
Das ergibt sich eben aus den Notwendigkeiten bei militärischen Operationen, insbesondere jenen zur Terrorbekämpfung, die in bevölkerten Gebieten durchgeführt werden müssen, weil der Feind sich dort verschanzt. So werden auch an sich geschützte Orte wie Wohnbauten und Spitäler zu legitimen militärischen Zielen, wenn sie vom Feind verwendet werden.
Wenn der iranische Außenminister von einem “verheerenden Feldzug gegen das belagerte Palästinensergebiet” spricht, und davon, daß die “Fortsetzung des Krieges von Washington und TelAviv ein Völkermord in Gaza und dem Westjordanland wäre”, so ist das eine besonders üble Propaganda mit gänzlich unwahren Behauptungen. Ein mieser Versuch der Täter – Opfer – Umkehr: Die Verbrecher geben sich als Unschuldslämmer.
Denn die Rollenverteilung ist klar. Israel war immer in der Verteidigerposition und musste sich immer wieder gegen Angriffe aus dem arabischen Raum verteidigen, insbesondere solche aus dem Palästinensergebiet. Dennoch hat Israel immer wieder den Frieden gesucht. Die Palästinenser sind im Gazastreifen seit 2005 (nach dem Abzug Israels und der Räumung der dortigen israelischen Siedlungen, die bis dahin bestanden hatten) gänzlich unabhängig. Das Westjordanland steht unter rechtlicher und politischer palästinensischer Herrschaft und weitgehend auch unter sicherheitspolizeilicher Kontrolle der Palästinenser. Die Palästinenser können im Gazastreifen und im Westjordanland friedlich leben und wirtschaften. Der Gazastreifen hat auch eine Grenze mit Ägypten und grenzt ans offene Meer. Aber viele Palästinenser haben einen fanatischen Haß auf Israel undwollen alle Jüdinnen und Juden ermorden oder zumindest vertreiben.
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Mehrheit der Palästinenser im Gazastreifen die Hamas unterstützt und sich daher auch die Konsequenzen ihrer Schwerverbrechen zurechnen lassen muss.
Zur neueren Geschichte Israels
Der derzeit oft geäußerte Narrativ des bösen Israel ist falsch, weil Israel immer in der Verteidigerposition war. Es wurde wiederholt von seinen arabischen Nachbarstaaten angegriffen, 1948 nach dem Ausrufen des Staats Israel, 1967, als es sich im Sechstagekrieg gegen Ägypten, Jordanien und Syrien wehren musste, und 1973, als es sogar am höchsten jüdischen Feiertag, dem Jom Kippur, von Ägypten und Syrien attackiert wurde. Israel hat sich erfolgreich verteidigt. Israel hat dennoch immer wieder versucht, Frieden zu schließen.
Bei den Verteidigungskriegen eroberte Gebiete wie den Sinai und später ein kleineres Gebiet nahe Eilat hat es für den Frieden an Ägypten und die eroberten syrischen Gebiete an Syrien zurückgegeben und eingewilligt, daß die Golanhöhen unter UN-Kontrolle gestellt werden.
Ägypten hat schließlich 1979 mit Israel den Frieden von Camp David abgeschlossen und Israel als Staat anerkannt, Jordanien hat 1994 Israel anerkannt. Die aggressive Feindseligkeit der überwiegenden Mehrheit der Palästinenser gegen Israel blieb bestehen. Die von der UN 1948 vorgesehene gerechte Teilung des ehemals britischen Mandatsgebiets zwischen Israel und Palästinensern hat die Mehrheit der Palästinenser von Anfang an abgelehnt.
Die Palästinensergebiete Westjordanland und Gazastreifen blieben lange Zeit von Israel besetzte Gebiete, weil von dort Bedrohung für Israel ausgeht. Israel beanspruchte und beansprucht diese Gebiete aber nicht.
1993 wurde sogar der Frieden von Oslo zwischen den Palästinensern, die damals von der PLO repräsentiert waren, und Israel abgeschlossen, der von palästinensischen Terroristen immer wieder gebrochen wurde. Seit Ende der 1980er Jahre wurde die extremistische und radikale Hamas zusehends stärker. Deren Mitglieder sind Fanatiker, die Israel die Existenz absprechen und alle Jüdinnen und Juden ermorden oder zumindest vertreiben wollen.
Israel hat in weiterer Folge 2005 mit der von Jassir Arafat gegründeten Fatah unter Präsident Mahmud Abbas eine Befriedung versucht, wobei Israel die 21 jüdischen Siedlungen im Gazastreifen geräumt und sein Militär aus dem Gazastreifen zurückgezogen hat. Der Dank dafür war, daß man im Gazastreifen aufgerüstet hat und wieder palästinensischer Terror gegen Israel erfolgt. 2007 hat die Hamas die Macht im Gazastreifen übernommen und setzt seitdem von dort ihre Terrorangriffe gegen Israel fort.
Die feige Taktik der Hamas ist, immer wieder Terrorangriffe gegen israelische Bevölkerung zu begehen, und sich sonst zwischen palästinensischer Zivilbevölkerung zu verstecken, statt den offenen Kampf zu führen. Es ist gewiß eine schwerwiegende Tragik, daß die gemäßigten unter den Maßnahmen der extremen und radikalen Palästinenserinnen und Palästinensern zu leiden haben. Aber das kann sich nicht gegen das Selbstverteidigungsrecht Israels auswirken.
Verfehlte Argumentationen
In manchen Foren werden Kommentare veröffentlicht, die unsachliche Behauptungen oder Wertungen enthalten. So wurde zum Beispiel schon der Gazastreifen als „Gefangenenlager Israels“ bezeichnet.
Der Gazastreifen ist ein Gebiet mit einer Länge von ca. 45km und einer wechselnden Breite von 6 bis etwa 14 km. Bei einer Fläche von rund 360 Quadratkilometern und einer Bevölkerungszahl von rund 2 Millionen ist er mit dem Bundesland Wien zu vergleichen. Er ist seit 2005 nicht mehr von Israel besetzt. Er ist auch immer nur vorübergehend aus Sicherheitsgründen an der ägyptischen oder israelischen Grenze abgeriegelt. Es gibt Palästinenser, die in Israel arbeiten und daher zwischen dem Gazastreifen und Israel pendeln. Aber die meisten Palästinenser wollen den von Israel wiederholt angebotenen Frieden nicht, weil sie den Israelis die Existenzberechtigung absprechen. Sie haben eine fanatische Feindseligkeit gegen Israel.
Der Gazastreifen grenzt auch an Ägypten. Daher könnte er auch kein “israelisches Gefangenenlager” sein. Außerdem grenzt der Gazastreifen im Westen ans offene Meer, was schon von daher unabhängig von Israel die Teilnahme am weltweiten Handel ermöglicht.
Förderungen, insb. EU-Förderungen zur Schaffung von Infrastruktur im Gazastreifen und der Verbesserung der dortigen Lebensbedingungen gibt es genug. Die mehrheitlich extremen und radikalen Palästinenser haben sie aber für den Ankauf von Waffen und anderem Kriegsgerät mißbraucht.
Die Mehrheit der Palästinenser will eben nicht friedlich leben und wirtschaften und an einer prosperierenden Zukunft arbeiten, sondern Terror gegen Israel verüben. Und jetzt bekommen sie die Rechnung präsentiert, worunter bedauerlicher Weise in gewissem unvermeidbaren Ausmaß auch die gemäßigten Palästinenserinnen und Palästinenser zu leiden haben.
Weitere Fehldarstellungen
Ich habe von einem Historikerkollegen eine Korrespondenz mit Mag. Florian Markl von Mena Watch (http://www.mena-watch.com/) erhalten, worin Mag. Markl einiges zum Nahostkonflikt richtigstellt. Das ist wichtig, weil aus Unwissenheit oder bewußt oft Falsches behauptet wird. Diese falschen Behauptungen sind gegen Israel gerichtet. Es muss davon ausgegangen werden, daß sie zum Teil durch gezielte Desinformation von verdeckt operierenden palästinensischen oder pro-palästinensischen Influencern bewirkt werden.
Ich gebe jeweils eine Behauptung und dann deren Richtigstellung wieder. Die Richtigstellungen stammen von Mag. Florian Markl.
– Behauptung:
„Israel sei die Besatzungsmacht im Gazastreifen und im Westjordanland. Israel beherrsche die Palästinenser. Diese hätten kein Wahlrecht in dem Staat, der über sie bestimmt. Es bestehe Apartheid gegen die Palästinenser.“
– Richtigstellung:
„Der Gazastreifen sowie Zone A im Westjordanland, in der die größeren Bevölkerungszentren liegen, befinden sich unter voller ziviler und sicherheitspolitischer Kontrolle der Palästinenser. Daß Israel hier über das Leben der Menschen „bestimmen“ würde, ist einfach falsch.
In Zone B des Westjordanlandes unterliegt die Sicherheit zwar israelischer Kontrolle, rechtlich und politisch steht aber auch dieses Gebiet unter palästinensischer Herrschaft.
Rund 300.000 Palästinenser leben in Zone C, die von Israel kontrolliert wird. Die überwältigende Mehrheit der – je nach Schätzung – zwischen 4 und 5 Millionen Palästinenser lebt also völlig (Gazastreifen und Zone A) oder weitgehend (Zone B) unter palästinensischer Herrschaft und Gesetzgebung.
Wahlen in diesen Gebiete sind, so sie denn je wieder von Fatah und Hamas zugelassen werden, genau das, was sie andernorts auch sind: Urnengänge über die Zusammensetzung der gesetzgebenden Körperschaft.
Die Palästinenser des Westjordanlandes und des Gazastreifens können im Übrigen genauso wenig in Israel wählen, wie die israelischen Staatsbürger, die im Westjordanland leben, sich an palästinensischen Wahlen beteiligen können. Komischerweise sieht Letzteres aber niemand als einen Ausdruck von ,Apartheid‘.“
– Behauptung:
„Die militärischen Maßnahmen Israels in Palästinensergebieten seien eine Revanche Israels für Terrorakte der Hamas. Diese Maßnahmen seien Staatsterror. Israel nehme dabei keine Rücksicht auf Unbeteiligte.
Israel sei aber Besatzungsmacht und dürfe daher in Palästinensergebieten nicht militärisch operieren, sondern nur polizeilich. Dabei habe es rechtsstaatlich zu agieren.
In einem Rechtsstaat sind die Schuldigen in polizeilicher Arbeit auszuforschen und sodann in einem rechtsstaatlichen Verfahren vor Gericht zu stellen – eine Fairness, die Israel missen lasse.“
– Richtigstellung:
„Es ist schlicht falsch, daß das israelische Militär bei seinen Reaktionen auf Terroranschläge „keinerlei Rücksicht auf Unbeteiligte“ nehmen würde. Militäraktionen im dicht besiedelten Gazastreifen tragen immer das Risiko von zivilen Opfern, zumal sich Hamas und andere Terrorgruppen absichtlich unter der Zivilbevölkerung verstecken.
Aber die IDF unternehmen mehr als jede andere Armee der Welt, um zivile Opfer zu vermeiden: Vorabinformationen über Angriffe per Mobiltelefon, Abwerfen von warnenden Flugblättern, das sogenannte „Anklopfen“ auf Hausdächern mit Blindgängern, um die Bewohner zu warnen und ihnen die Zeit zum Verlassen der Gebäude zu geben etc.
Jeder einzelne Luftangriff der IDF muss darüber hinaus in einem detaillierten Verfahren von Juristen explizit erlaubt werden, in dem das Verhältnis zwischen militärischem Nutzen und möglichen „Kollateralschäden“ genau abgewogen wird und das immer wieder dazu führt, daß auch militärisch relevante Ziele aus Sorge um zivile Opfer nicht angegriffen werden – ganz davon zu schweigen, daß Israel z.B. grundsätzlich Krankenhäuser (wie das Shifa-Krankenhaus in Gaza) nicht attackiert, obwohl bekannt ist, daß die Hamas dort eines ihrer Hauptquartiere eingerichtet hat.
Auch aufgrund all dieser Maßnahmen werden im Verhältnis von den getöteten Kombattanten bei Einsätzen der IDF so wenige Zivilisten getroffen, wie von keiner anderen Armee der Welt bei vergleichbaren Gegebenheiten.
So zeigte beispielsweise eine detaillierte Analyse der Todesopfer im Zuge der seit fast einem Jahr andauernden gewalttätigen Auseinandersetzungen an der Grenze zwischen Gaza und Israel, daß von den insgesamt 187 Getöteten nicht weniger als 150 eindeutig terroristischen Organisationen zugeordnet werden können. (https://www.terrorism-info.org.il/en/examination-list-fatalities-return-marches-reveals-operatives-terrorist-organizations-half-affiliated-hamas/)
Die Anschuldigung, Israel betreibe „Staatsterror“, ist daher völlig unangebracht.
In der medialen Berichterstattung wird ein falsches Bild gezeichnet. Im Falle Israels klafft oft ein großer Spalt zwischen weit verbreiteten Vermutungen und der Realität.
Zum Thema Völkerrecht: Wenn man davon ausgeht, dass Israel „Besatzungsmacht“ ist – was auf den Gazastreifen gar nicht und auf das Westjordanland nur mit Einschränkungen zutrifft, dann leistet die Armee keinen „Assistenzeinsatz“ für Polizeiangelegenheiten, sondern ist Israel nach den betreffenden Bestimmungen internationalen Rechts („International Law of Belligerent Occupation“) dazu gezwungen, derartige Aufgaben ausschließlich durch das Militär wahrnehmen zu lassen – es wäre ein Bruch internationalen Rechts, würden israelische Polizisten im Westjordanland zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit eingesetzt.“
Ich habe von einem Historikerkollegen eine Korrespondenz mit Mag. Florian Markl von Mena Watch (http://www.mena-watch.com/) erhalten, worin Mag. Markl einiges zum Nahostkonflikt richtigstellt. Das ist wichtig, weil aus Unwissenheit oder bewußt oft Falsches behauptet wird. Diese falschen Behauptungen sind gegen Israel gerichtet. Es muss davon ausgegangen werden, daß sie zum Teil durch gezielte Desinformation von verdeckt operierenden palästinensischen oder pro-palästinensischen Influencern bewirkt werden.
Ich gebe jeweils eine Behauptung und dann deren Richtigstellung wieder. Die Richtigstellungen stammen von Mag. Florian Markl.
– Behauptung:
„Israel sei die Besatzungsmacht im Gazastreifen und im Westjordanland. Israel beherrsche die Palästinenser. Diese hätten kein Wahlrecht in dem Staat, der über sie bestimmt. Es bestehe Apartheid gegen die Palästinenser.“
– Richtigstellung:
„Der Gazastreifen sowie Zone A im Westjordanland, in der die größeren Bevölkerungszentren liegen, befinden sich unter voller ziviler und sicherheitspolitischer Kontrolle der Palästinenser. Daß Israel hier über das Leben der Menschen „bestimmen“ würde, ist einfach falsch.
In Zone B des Westjordanlandes unterliegt die Sicherheit zwar israelischer Kontrolle, rechtlich und politisch steht aber auch dieses Gebiet unter palästinensischer Herrschaft.
Rund 300.000 Palästinenser leben in Zone C, die von Israel kontrolliert wird. Die überwältigende Mehrheit der – je nach Schätzung – zwischen 4 und 5 Millionen Palästinenser lebt also völlig (Gazastreifen und Zone A) oder weitgehend (Zone B) unter palästinensischer Herrschaft und Gesetzgebung.
Wahlen in diesen Gebiete sind, so sie denn je wieder von Fatah und Hamas zugelassen werden, genau das, was sie andernorts auch sind: Urnengänge über die Zusammensetzung der gesetzgebenden Körperschaft.
Die Palästinenser des Westjordanlandes und des Gazastreifens können im Übrigen genauso wenig in Israel wählen, wie die israelischen Staatsbürger, die im Westjordanland leben, sich an palästinensischen Wahlen beteiligen können. Komischerweise sieht Letzteres aber niemand als einen Ausdruck von ,Apartheid‘.“
– Behauptung:
„Die militärischen Maßnahmen Israels in Palästinensergebieten seien eine Revanche Israels für Terrorakte der Hamas. Diese Maßnahmen seien Staatsterror. Israel nehme dabei keine Rücksicht auf Unbeteiligte.
Israel sei aber Besatzungsmacht und dürfe daher in Palästinensergebieten nicht militärisch operieren, sondern nur polizeilich. Dabei habe es rechtsstaatlich zu agieren.
In einem Rechtsstaat sind die Schuldigen in polizeilicher Arbeit auszuforschen und sodann in einem rechtsstaatlichen Verfahren vor Gericht zu stellen – eine Fairness, die Israel missen lasse.“
– Richtigstellung:
„Es ist schlicht falsch, daß das israelische Militär bei seinen Reaktionen auf Terroranschläge „keinerlei Rücksicht auf Unbeteiligte“ nehmen würde. Militäraktionen im dicht besiedelten Gazastreifen tragen immer das Risiko von zivilen Opfern, zumal sich Hamas und andere Terrorgruppen absichtlich unter der Zivilbevölkerung verstecken.
Aber die IDF unternehmen mehr als jede andere Armee der Welt, um zivile Opfer zu vermeiden: Vorabinformationen über Angriffe per Mobiltelefon, Abwerfen von warnenden Flugblättern, das sogenannte „Anklopfen“ auf Hausdächern mit Blindgängern, um die Bewohner zu warnen und ihnen die Zeit zum Verlassen der Gebäude zu geben etc.
Jeder einzelne Luftangriff der IDF muss darüber hinaus in einem detaillierten Verfahren von Juristen explizit erlaubt werden, in dem das Verhältnis zwischen militärischem Nutzen und möglichen „Kollateralschäden“ genau abgewogen wird und das immer wieder dazu führt, daß auch militärisch relevante Ziele aus Sorge um zivile Opfer nicht angegriffen werden – ganz davon zu schweigen, daß Israel z.B. grundsätzlich Krankenhäuser (wie das Shifa-Krankenhaus in Gaza) nicht attackiert, obwohl bekannt ist, daß die Hamas dort eines ihrer Hauptquartiere eingerichtet hat.
Auch aufgrund all dieser Maßnahmen werden im Verhältnis von den getöteten Kombattanten bei Einsätzen der IDF so wenige Zivilisten getroffen, wie von keiner anderen Armee der Welt bei vergleichbaren Gegebenheiten.
So zeigte beispielsweise eine detaillierte Analyse der Todesopfer im Zuge der seit fast einem Jahr andauernden gewalttätigen Auseinandersetzungen an der Grenze zwischen Gaza und Israel, daß von den insgesamt 187 Getöteten nicht weniger als 150 eindeutig terroristischen Organisationen zugeordnet werden können. (https://www.terrorism-info.org.il/en/examination-list-fatalities-return-marches-reveals-operatives-terrorist-organizations-half-affiliated-hamas/)
Die Anschuldigung, Israel betreibe „Staatsterror“, ist daher völlig unangebracht.
In der medialen Berichterstattung wird ein falsches Bild gezeichnet. Im Falle Israels klafft oft ein großer Spalt zwischen weit verbreiteten Vermutungen und der Realität.
Zum Thema Völkerrecht: Wenn man davon ausgeht, dass Israel „Besatzungsmacht“ ist – was auf den Gazastreifen gar nicht und auf das Westjordanland nur mit Einschränkungen zutrifft, dann leistet die Armee keinen „Assistenzeinsatz“ für Polizeiangelegenheiten, sondern ist Israel nach den betreffenden Bestimmungen internationalen Rechts („International Law of Belligerent Occupation“) dazu gezwungen, derartige Aufgaben ausschließlich durch das Militär wahrnehmen zu lassen – es wäre ein Bruch internationalen Rechts, würden israelische Polizisten im Westjordanland zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit eingesetzt.“
Keine Rechtfertigung
Im Unterschied zu viel zu häufig erfolgenden Fehldarstellungen besteht auch keine Rechtfertigung für die von Palästinensern begangenen Angriffe. Die feigen und bestialischen palästinensischen Terroranschläge auf schutzlose Zivilpersonen, viele davon Frauen und Kinder, sind durch nichts zu rechtfertigen. Sie sind keine Kampfhandlungen gegen militärische Ziele oder Ziele der Sicherheitsverwaltung, sondern völlig unsoldatisch, eben blanker Terror gegen die Zivilbevölkerung, der möglichst bald und möglichst nachhaltig gestoppt werden muss.
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