Kolumne Christian Ortner: Wer den Islam kritisiert, ist ein Verfassungsfeind?
Man muss kein rechter Schwurbler oder Verschwörungstheoretiker sein, um eher problematisch zu finden, wie robust der deutsche Staat in letzter Zeit mit Leuten verfährt, die Meinungen vertreten, die dem vorherrschenden polit-medialen Denken widersprechen, meint eXXpress-Kolumnist Christian Ortner.
Sollten Sie zufällig, übrigens genauso wie ich, der Meinung sein, dass der Islam “ein totales und totalitäres System (ist)” und darüber hinaus der Meinung sind, “er ist nicht nur Religion, sondern auch Politik. Er ist eine Politreligion mit Überlegenheits- und Herrschaftsanspruch. Allah ist der oberste Gesetzgeber, und seine Gesetze sind im Koran und damit in der Scharia enthalten. Und im Koran ruft Allah einerseits zu Toleranz und Frieden auf, andererseits verspricht er denjenigen, die mit Gewalt gegen die Ungläubigen kämpfen, das Paradies. Darauf stützt sich der islamische Terrorismus”, wenn Sie also diese Behauptungen im Großen und Ganzen für richtig halten und vielleicht auch noch öffentlich vertreten, dann müssen Sie in Deutschland damit rechnen, ein Fall für den Verfassungsschutz zu werden und von diesem observiert, ausgeschnüffelt und verfolgt zu werden.
Wer schützt vor dem Verfassungsschutz?
Das ist keine Satire, sondern leider Realität im Deutschland des Jahres 2024. Denn genau diese Formulierung – und einige andere, ähnliche – führt das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz als Begründung dafür an, dass der Islamkritiker Michael Stürzenberger von dieser Behörde laufend überwacht worden ist, bis ihn am 31. Mai ein Afghane in Mannheim mit einem Messer umzubringen versuchte und dabei schwer verletzte. Dass der Afghane Stürzenberger attackierte, weil dieser von den Behörden öffentlich als Gegner des Islams gekennzeichnet worden ist, kann man nicht ganz ausschließen.
Ausgerechnet zum jüngst mit einigem Pathos gefeierten 75. Geburtstag der Bundesrepublik und ihres Grundgesetzes zeigt der Fall, wie riskant es im “besten Deutschland aller Zeiten” (Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier) geworden ist, seine Meinung öffentlich zu vertreten, wird diese vom polit-medialen Mainstream als nicht wünschenswert erachtet.
Vorsicht, Geschichte!
Dabei können selbst historische Überlegungen zu einem Problem für jenen werden, der sie ausspricht. So wirft der Verfassungsschutz Stürzenberger unter anderem folgendes Kapitalverbrechen vor: 2In einem Redebeitrag während einer Kundgebung am 10. September 2022 in München deutete Stürzenberger auch den terroristischen Anschlag während der Olympischen Spiele am 5. September 1972 in den ersten Anschlag des Politischen Islam um.” Nun kann man natürlich darüber diskutieren, wie sehr die Terroristen des “Schwarzen September” vom Islamismus inspiriert waren oder auch nicht, aber deshalb gleich zum potenziellen Verfassungsfeind erklärt zu werden, ist schon ein eher starkes Stück.
Nicht ohne meinen Anwalt
Leider ist die Causa Stürzenberger kein Einzelfall, ganz im Gegenteil. Wer unangenehme, gar umstrittene Meinungen formuliert, die nicht irgendwie dem nationalen Schulterschluss im “Kampf gegen rechts” dienen, der braucht heute in Deutschland nicht ein schnelles Pferd, aber durchaus einen guten Anwalt.
Das musste auch der türkischstämmige, deutsche Publizist Akif Pirinçci erfahren, der im Februar dieses Jahres vom Amtsgericht Bonn zu einer unbedingten Haftstrafe von neun Monaten verurteilt worden ist. Und zwar, weil er “in seinem Blog von Muslimen und ,Afros’ geschrieben hatte, die 2015/16 als ,Schmarotzer’ nach Deutschland gekommen seien und sich ,mikrobenartig’ immer weiter vermehren”würden. Außerdem unterstellte er, sie wären für eine “bis heute nicht abreißende Serie bestialischer Verbrechen vor allem an Frauen verantwortlich” (Wikipedia).
Nun ist das gewiss eine zotige, derbe und, wenn man so will, ungehörige Sprache, aber dass jemand dafür neun Monate in den Knast soll, erscheint nicht eben übertrieben verhältnismäßig. Schon gar nicht, wenn man dem jenes hohe Maß an Verständnis gegenüberstellt, das die Justiz gelegentlich aufbringt, geht es um die mildernden Umstände bei Straftaten im migrantischen Milieu – Traumatisierung und so.
Ein Fall von Majestätsbeleidigung
Nicht wirklich geeignet, die in Sonntagsreden ja immer so vielgepriesene Meinungs- und Pressefreiheit mit prallem Leben zu füllen, erscheint übrigens auch jener Paragraf 188 des deutschen Strafrechts, der seit drei Jahren im Zuge des gewiss hochlöblichen Kampfs gegen “Hass im Netz” und dergleichen eingeführt worden ist. Und der lautet tatsächlich: “Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts eine Beleidigung aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.”
Zu Deutsch: Schon wer einen Dorfbürgermeister etwas härter kritisiert und damit beiträgt, “sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren”, steht damit bereits mit einem Fuß im Gefängnis, und zwar “im besten Deutschland, das es je gegeben hat”.
Aber beim “Kampf gegen rechts”, der angesichts des jüngsten Messermords in Mannheim ja nun entschlossener denn je zuvor geführt werden muss, gilt wohl auch, was in Deutschland diesbezüglich Tradition hat: Wo gehobelt wird, da fallen Späne – und bei Gelegenheit auch ein Stückchen Meinungsfreiheit.
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