Laura Sachslehner: Neues EuGh-Urteil: Frauenrechte werden Stück für Stück geopfert!
Ein neues Urteil des Europäischer Gerichtshof verpflichtet EU-Staaten zur Anerkennung von Geschlechtsänderungen in Ausweisdokumenten. Was auf den ersten Blick nach einer harmlosen Formalität klingen mag, stellt jedoch einen weiteren Schritt hin zur Degradierung der Frau dar.
Wieder einmal meldet sich der Europäischer Gerichtshof mit einem mehr als fragwürdigen Urteil zu Wort. Künftig müssen EU-Mitgliedstaaten Änderungen in Reisepässen von Transpersonen anerkennen. Nach dem Urteil, wonach alle Afghaninnen automatisch ein Recht auf Asyl innerhalb der Europäischen Union haben sollen, stellt auch diese Entscheidung den nächsten absoluten Fehlschlag des EuGH dar.
Klage aus Bulgarien
In seinem Urteil betont der Gerichtshof, dass das Ausstellen von Ausweisdokumenten zwar grundsätzlich Sache der Mitgliedstaaten sei. Eine Änderung aufgrund einer abweichenden „Geschlechtsidentität“ müsse jedoch dennoch möglich sein und von anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden. Hintergrund des Urteils ist die Klage einer als Mann geborenen Transfrau aus Bulgarien. Die ursprünglich von dieser Person in Bulgarien beantragte Geschlechtsänderung wurde von den bulgarischen Behörden zunächst abgelehnt. Das Oberste Kassationsgericht Bulgariens wandte sich daraufhin an den Europäischen Gerichtshof.
Schrittweise Aushöhlung von Frauenrechten
So missglückt dieses Urteil des EuGH auch ist – in dieser Causa ist es letztlich eher zweitrangig. Denn die Folgen der europäischen Politik in Fragen der Trans-Thematik sind ohnehin bereits an vielen Stellen sichtbar. Erst vor Kurzem beschloss das Europäisches Parlament eine Resolution, die zur offiziellen Linie der EU bei der Sitzung der UN‑Frauenrechtskommission in New York wurde. Darin findet sich auch eine Passage über die „uneingeschränkte Anerkennung von Transfrauen als Frauen“. Konkret bedeutet das: Auch Männer, die sich als Frauen bezeichnen, gelten dem Europäischen Parlament zufolge als Frauen.
Schon allein mit dieser Resolution beginnt eine schrittweise Aushöhlung von Frauenrechten. Wenn die einfache Selbstdefinition als Frau ausreicht, um die vollen Rechte einer biologischen Frau zu erhalten, und Männer sich ohne Weiteres als Frau deklarieren können – ohne jemals tatsächlich weibliche Erfahrungen gemacht zu haben –, wird das Frausein zu einem beliebigen Kostüm und Weiblichkeit zu einer leeren Hülle. Das hat nichts mit echter Stärkung von Frauenrechten zu tun. Im Gegenteil: Solche Vorstöße stellen eine massive Aufweichung des bisherigen gesellschaftlichen Grundkonsenses dar, wonach die Rechte und der Schutz biologischer Frauen oberste Priorität haben müssen. In Brüssel wird dieser ursprüngliche Grundkonsens jedoch zunehmend Stück für Stück aufgeweicht.
Lobbygruppen in Brüssel
Vorangetrieben wird diese Entwicklung von unterschiedlichen Institutionen und Lobbygruppen, die unter dem Deckmantel einer angeblichen „Geschlechtergerechtigkeit“ genau solche Ideologien propagieren – und das teilweise auch noch finanziert durch öffentliche Mittel. Urteile wie das aktuelle sowie entsprechende Gesetzgebungen in einigen europäischen Staaten zeigen, dass diese Lobbyarbeit durchaus Wirkung entfaltet.
In Deutschland existiert mit dem Selbstbestimmungsgesetz mittlerweile sogar eine rechtliche Grundlage, die einem Ping-Pong-Spiel mit dem Geschlecht Tür und Tor öffnet. Leidtragende dieses ideologischen Grabenkampfes sind am Ende jedoch die Frauen. Denn wenn allein die subjektive Selbstdefinition als Frau ausreicht, um biologischen Frauen gleichgestellt zu sein und damit auch weibliche Rechte und Schutzräume für sich beanspruchen zu können, wird das Weibliche letztlich der Lächerlichkeit preisgegeben. Wenn Politik und Gerichte also weiterhin ideologischen Experimenten den Vorrang geben, werden Frauenrechte am Ende nicht gestärkt, sondern schlicht geopfert.
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