Stromleitungen, Kraftwerksbauten, Wasserversorgung, Straßenbauprojekte, Betriebsansiedelungen: Bereits seit Jahrzehnten ist es akzeptierter Konsens, dass große Bauvorhaben viel Nutzen für die Gesellschaft, die Wirtschaft und den Standort bringen – und dass aber dennoch überprüft werden muss, welche unerwünschten Effekte mit solchen Projekten einhergehen könnten.

Ein wichtiger Aspekt dieser Überlegungen bildet die Frage, ob das geplante Großprojekt im Einklang mit dem Schutz der Umwelt umsetzbar ist. Analysiert wird diese Fragestellung dann in einer so genannten „Umweltverträglichkeitsprüfung“, in deren Rahmen verschiedenste umweltrelevante Effekte umfassend aufgezeigt, diskutiert und bewertet werden. Damit beschäftigt sind nicht nur die entsprechenden Umweltschutzbehörden, es gibt immer auch weitreichende Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit.

Doch wie sich in zahlreichen großen heimischen Projekten zeigt, kann dieser Prozess Jahre – oder sogar Jahrzehnte – dauern. Tatsächlich werden die im UVP-Gesetz vorgegeben Verfahrensdauern durch Einsprüche, Gutachten und Fristenläufe maximal überdehnt. Und es geht noch drastischer: Vor wenigen Tagen wurde der seit knapp 20 Jahren in Planung und Prüfung befindliche Lobau Straßentunnel im Südosten Wiens von der grünen Verkehrsministerin mit einem einzigen politischen Federstrich eliminiert.

Collage / eXXpress

Besonders zugespitzt ist die Situation derzeit bei der Energie-Infrastruktur, denn das nun beschlossene Erneuerbare Ausbau Gesetz (EAG) hat das Ziel definiert, dass Österreichs Strombedarf bis zum Jahr 2030 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen wie Photovolaik, Wind, Wasserkraft und Biomasse gedeckt werden soll. Die Nutzung solcher Technologien setzt aber natürlich eine zügige Errichtung von entsprechenden Anlagen voraus. Stefan Stolitzka, Präsident der steirischen Industriellenvereinigung: „Der Handlungsbedarf ist offenkundig: wenn sich die Genehmigungsverfahren über Jahre hinziehen, ist auch die Energiewende nicht realisierbar. Ohne entsprechende Kraftwerke und Speicher, ohne Netzausbau sind Versorgungssicherheit und Stabilität nicht aufrechtzuerhalten.“

Für einen entsprechend beschleunigten Ausbau der Infrastruktur ist daher jetzt auch eine Reform des UVP-Verfahrensprozederes erforderlich, argumentieren auch die ProjektwerberInnen: „Einwände müssen so früh wie möglich auf den Tisch gelegt werden.“

„Die Vorteile der Energiewende für den gesamten Standort sind unbestritten: Sie bringen höhere Lebensqualität, Wettbewerbsvorteile, neue Technologien und Ausbildungsmöglichkeiten sowie auch ein Produktivitätswachstum durch Klimaschutzanwendungen“, betont auch der neue Finanzminister Magnus Brunner die Wichtigkeit von schnelleren Genehmigungsverfahren. „Wir brauchen bei den UVP-Verfahren – unter Einhaltung aller ökologischen Standards – eine Beschleunigung, Vereinfachung, Entbürokratisierung und Effizienzsteigerung. Wenn wir die Energiewende mit der entsprechenden Infrastruktur richtig gestalten, ist sie ein Gewinn für Standort und Umwelt“.

Neo-Finanzminister Magnus BrunnerAPA/PARLAMENTSDIREKTION/PHOTO SIMONIS