Der Rat der EU-Mitgliedstaaten hatte die Auszahlung bereits genehmigt, da die Ukraine die dafür erforderlichen Reformbedingungen erfüllt habe. Die EU-Gelder fließen in den Aufbau zerstörter Infrastruktur und den Betrieb von Krankenhäusern und Schulen.

Die vierteljährlichen Zahlungen im Rahmen der Ukraine-Fazilität sind an die Bedingung geknüpft, dass die Ukraine die dafür vereinbarten Anforderungen erfüllt. Die Ukraine habe die für die Reform des ukrainischen Büros für wirtschaftliche Sicherheit erforderlichen Gesetze erlassen sowie die Standards für die Unternehmensführung an internationale Vorbilder angepasst, so die Kommission in einer Aussendung. Ziel ist ein effektiverer Kampf gegen Steuerhinterziehung und Wirtschaftskriminalität. Zudem habe Kiew einen nationalen Energie- und Klimaplan mit Initiativen bis 2030 angenommen.

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“Die Menschen in der Ukraine sind gezwungen, einen grauenhaften Krieg zu führen. Gleichzeitig brauchen sie funktionierende Schulen und Krankenhäuser, müssen Zugang zu Wasser und Strom haben, brauchen Züge, Straßen und Brücken, um ihr Land in Gang zu halten. Deswegen leisten wir mit der EU-Fazilität für die Ukraine weiter lebenswichtige Unterstützung – damit all diese Herausforderungen gemeistert werden können”, so EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.

Ukraine soll bis 2027 bis zu 50 Milliarden Euro erhalten

Die Ukraine soll im Rahmen der Ukraine-Fazilität von 2024 bis 2027 Hilfsgelder bis zu 50 Milliarden Euro erhalten. 33 Milliarden Euro davon sind als Darlehen vorgesehen, der Rest in Form von Zuschüssen. Die im Ukraine-Plan angepeilten Reformen betreffen die Bereiche Energie, Landwirtschaft, Verkehr, ökologischer und digitaler Wandel, aber auch staatseigene Unternehmen sowie öffentliche Finanzen und Dezentralisierung.