Die Frist, um diese schriftlich zu beantragen, endet am morgigen Mittwoch. Holt man sie persönlich ab, dann hat man dafür noch bis Freitag (27.9.) 12 Uhr Zeit.

Schriftlich beantragt werden können Wahlkarten per Brief, mittels Karte vom Wahl-Folder, per Fax, E-Mail oder mit ID Austria in der App “Digitales Amt” bzw. online. Die Frist dafür endet jedoch am Mittwoch, 25.9., um 23.59 Uhr. Danach ist es nur noch persönlich möglich bei jener Gemeinde, in deren Wählerevidenz man steht. Wenn man die Wahlkarte selbst oder ein Bevollmächtigter am Gemeindeamt (Magistratischen Bezirksamt) abholt, dann endet die Frist nämlich am Freitag (27. September) um 12 Uhr.

Ausgestattet mit einer Wahlkarte, hat man verschiedene Möglichkeiten, seine Stimme abzugeben. Neu ist, dass man gleich bei der persönlichen Abholung der Wahlkarte bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat wählen und sie wieder abgeben kann – quasi ein “Vorwahltag”. Beschlossen wurde diese Neuerung mit der Wahlrechtsreform 2023.

Zudem kann man sie vor dem 29. September per Post aus dem In- oder Ausland schicken oder direkt zur Bezirkswahlbehörde bringen (lassen), am Wahlsonntag dann österreichweit in einem “fremden” Wahllokal abgeben (lassen), oder – wenn man bettlägerig ist – vor einer “fliegenden Wahlbehörde” wählen. In jedem Fall muss man aber dafür sorgen, dass die Wahlkarte bis 17 Uhr bei der Wahlbehörde eingelangt ist.