So auch einen Kommentar unter einem Beitrag aus dem Februar 2023, in dem sie zum Klimastreik am darauffolgenden 3. März aufrief.

Das dazugehörige Video zeigte ein Gespräch mit dem Komiker Kurt Krömer. Neubauer sagte: „Ich will jetzt deine Urlaubsflüge nicht kleinreden, aber das ist wirklich das geringste unserer Probleme mit deinen Urlaubsflügen, aber das Problem ist offensichtlich, dass die Ampel-Regierung, die ökologischste Regierung, die wir jemals hatten in diesem Land, meint, es ist immer noch in Ordnung, Kohleminen zu erweitern, Autobahnen auszubauen, viel zu viele Gas-Terminals auszubauen.“

Ein Mann aus Bayern kommentierte den Beitrag bei Instagram mit den Worten: „Dummes Gelaber einer total verzogenen Tussi.“

Der Kommentator erklärte sich gegenüber NIUS: „Das war in der Zeit, als die Klimakleber-Debatte in vollem Gange war. Und in meinen Augen wurden da junge Leute auf Basis von falschen Informationen und von einer Frau, die in ihrem Leben nichts geleistet hat außer zu erben, zu Straftaten aufgerufen. Und außerdem: Da wo ich herkomme, aus Baden-Württemberg, ist diese Wortwahl für so eine Dame noch ein Kompliment.“

Im Strafbefehl des Amtsgerichtes Miesbach (liegt NIUS vor) heißt es wörtlich: „Dies taten Sie, um Ihre Missachtung gegenüber der Geschädigten Neubauer kundzutun.“ Es sollte eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen von insgesamt 1600 Euro verhängt werden. Vor Gericht wurde der Mann dann zu einer Strafe von 1500 Euro wegen Beleidigung verurteilt.

Wegen eines anderen Falles, der mit der Neubauer-Beleidigung zusammen verhandelt worden ist, will die Staatsanwaltschaft nun aber in Berufung gehen. Die Neubauer-Beleidigung könnte also auch ein weiteres Mal verhandelt werden.

Dieser Beitrag ist ursprünglich auf unserem Partner-Portal NIUS erschienen.