17-Jähriger droht Nehammer mit IS: Jetzt sechs Monate bedingt
Glimpflich davongekommen: Ein 17-Jähriger Tschetschene, der dem damaligen Bundeskanzler Karl Nehammer im August 2024 auf Instagram mit Enthauptung gedroht und IS-Propaganda verbreitet hatte, erhielt am Wiener Landesgericht eine Bewährungsstrafe.
Ein 17-jähriger Tschetschene wurde nach einer IS-Drohung gegen Ex-Kanzler Karl Nehammer zu sechs Monaten bedingt verurteilt.IMAGO/SEPA.Media
Ein Schöffensenat am Wiener Landesgericht verurteilte einen 17-Jährigen nach einer Islam-Staats-Drohung gegen Ex-Bundeskanzler Karl Nehammer zu sechs Monaten bedingter Haft. Neben Bewährung ordnete das Gericht auch die Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm an; der Angeklagte stimmte allen Maßnahmen zu, die Staatsanwaltschaft hatte keine Einwände. Das Urteil ist rechtskräftig.
Bewährung und Deradikalisierung statt Gefängnis
Der bisher unbescholtene Jugendliche erhielt wegen gefährlicher Drohung, terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation sechs Monate bedingt. Zusätzlich wurde Bewährungshilfe angeordnet. Er muss ein Deradikalisierungsprogramm bei der Beratungsstelle Extremismus (bOJE) durchlaufen. Staatsanwalt und Verteidigung erklärten sich mit dem Urteil einverstanden, das damit rechtskräftig ist.
„Es war komplett aus Wut“ – Polizei-Foto als Auslöser
Laut Strafantrag wollte der tschetschenischstämmige Bursch mit seiner Instagram-Nachricht den damaligen Kanzler in Furcht und Unruhe versetzen. Der Eintrag, verfasst am 17. August 2024, lautete unter anderem: „Er ist schon im IS-System eingetragen, es gibt kein Zurück mehr … Sie zu beseitigen, wenn nicht jetzt, dann ein anderes Mal. Ich werde Sie und ebenso die anderen Kanzlern köpfen/bestrafen kommen, wenn nicht ich, dann ein anderer.“
Vor Gericht räumte der Angeklagte ein: „Das war dumm von mir. Es war komplett aus Wut.“ Als Auslöser nannte er eine irrtümliche Fahndung nach ihm Anfang August 2024: Sein Foto aus einer Überwachungskamera der Wiener Linien sei in der Zeitung gelandet, obwohl er nach eigenen Angaben nur die Rolltreppe genutzt habe. Die polizeiliche Festnahme und Befragung hätten in ihm Wut ausgelöst, die zu der Nachricht geführt habe.
Radikalisierung durch Gewaltvideos – jetzt Neuanfang
Der Verteidiger betonte, sein Mandant sei nicht aus religiös-ideologischer Überzeugung dem IS nahegerückt, sondern durch Gewaltvideos, die ihm in sozialen Medien angezeigt worden seien. Auf dem Handy des Burschen wurde nach seiner vorübergehenden Festnahme umfangreiches IS-Propagandamaterial sichergestellt, darunter Hinrichtungs- und Gewaltdarstellungen. Über seinen Instagram-Account hatte er zudem Storys mit verherrlichendem IS-Inhalt und eine „Nachricht an die österreichische Regierung sowie an alle anderen Ungläubigen“ verbreitet.
Am Ende der Verhandlung versicherte der 17-Jährige, er wolle nun seine Lehre abschließen, befinde sich in einem Internat außerhalb Wiens und habe „gar keine Zeit mehr für soziale Medien“.
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