Nachdem der Teenager die 13-Jährige an einen Kunden vermittelt und kassiert hatte, suchte er auch für ihre 14-jährige Freundin einen Kunden. Die Anklage legte dem gebürtigen Tschetschenen, der bereits eine Vorstrafe wegen Raubes aufweist und aufgrund dessen eine offene, zur Bewährung ausgesetzte achtmonatige Freiheitsstrafe zu gewärtigen hat, neben Zuhälterei und Förderung gewerbsmäßiger Unzucht auch schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen zur Last. Bevor er die Schülerin anderen Männern anbot, hatte er einvernehmlichen Sex mit ihr. Letzteres ist für Jugendliche grundsätzlich strafbar, wenn die Partnerin bzw. der Partner noch keine 14 Jahre alt ist und der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt.

Verteidiger: „Sie hatten eine Liebesbeziehung"

„Sie hatten eine Liebesbeziehung. Sie hat ihm gesagt, dass sie 18 Jahre alt ist”, meinte Verteidiger Florian Kreiner. Das Mädchen sei schon davor der Prostitution nachgegangen. „Sie hat Leute kennengelernt und hat diesen Leuten geschrieben, mit denen sie sich getroffen hat”, verwies Kreiner auf die Ergebnisse einer bei der 13-Jährigen durchgeführten Handy-Auswertung. Sein Mandant habe sich „veranlasst gesehen mitzumachen” und Fotos der 13-Jährigen und später der 14-Jährigen auf Snapchat gepostet und entsprechend beworben.

Der Angeklagte, der seit Mitte November in U-Haft sitzt, bekannte sich teilweise schuldig. Er habe die 13-Jährige am Bahnhof Meidling kennengelernt und mit ihr Nummern ausgetauscht. Nachdem man einander näher gekommen war, „hat sie mir geschrieben, dass sie Geld für Geschlechtsverkehr angeboten bekommt”. Da sei er „auf die Idee gekommen, das zu machen, das zu probieren”.

Storys mit Preislisten erstellt

Der 17-Jährige postete auf Snapchat Storys, mit denen er auf die zwei Mädchen aufmerksam machte. Die Storys enthielten Preislisten. In Bezug auf die 13-Jährige kam es laut Anklage zu einer Vermittlung. Der Angeklagte brachte seine Freundin zu einem Kunden, einem Studenten, der dessen Angaben zufolge die 13-Jährige auch für über 18 hielt. Er sei „mitgegangen, nur um aufzupassen”, gab der Angeklagte zu Protokoll.

Vereinbarungsgemäß hätte das Entgelt je zur Hälfte geteilt werden sollen. Von den einkassierten 150 Euro behielt der 17-Jährige dann jedoch 100 Euro für sich. Auf die Frage, weshalb er sich nicht an die Abmachung gehalten habe, erwiderte der junge Tschetschene, er habe einen 100-Euro-Schein und eine 50er-Note erhalten: „Ich hatte kein Wechselgeld.”

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Kommentare

  • Fürst Metternich sagt:

    Die armen, traumatisierten Hanseln das müsste man doch verstehen und mit unserm Steuergeld therapieren, sonst besteht da keine Chance auf “Heilung”

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    1. N.N. sagt:

      Ich habe da nur einen Therapievorschlag, und der ist zu rustikal für europäische Gesetze.

  • Vroni sagt:

    Achtung ! Ein Zitat ” Die Frau ist dein Acker…”

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  • Immanuel Cunt sagt:

    Meine Schwägerin ist Kinder- und Jugendpsychotherapeutin. Mit was die teilweise in dieser Altersgruppe schon zu tun hat glaubt man kaum. Und die weiblichen Klienten sind dabei besonders aktiv. Die Filmen oft schon mit 10 nicht nur gerne ihr Gesicht, sondern auch tiefer gelegene Körperregionen… Meine Lehre daraus ist: Kein Handy mit uneingeschränktem Internetzugang vor 14 für den eigenen Nachwuchs.

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  • Mag. iur. Anton FRISCH sagt:

    Nur mehr unglaublich.

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  • NÖ-Wutbürgerin sagt:

    BITTE ZEIGT MIR DEN KRITISCHEN FEHLER, DANKE! Der Herr Verteidiger kann eine Dreizehnjährige nicht von einer Achtzehnjährigen unterscheiden, er hätte seinem Klienten einen besseren Tipp (sie sagte sie sei fünfzehn) geben können. Mir sind diese Rechtsverdreher generell suspekt

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  • NÖ-Wutbürgerin sagt:

    Der Herr Verteidiger kann eine Dreizehnjährige nicht von einer Achtzehnjährigen unterscheiden, er hätte seinem Klienten einen besseren Tipp (sie sagte sie sei fünfzehn) geben können. Mir sind diese Rechtsverdreher generell suspekt

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  • Wiena Krätzn sagt:

    @HC-Frust, haben Sie wohl überlesen:´´ Die Anklage legte dem gebürtigen Tschetschenen, der bereits eine Vorstrafe wegen Raubes aufweist..´´

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  • Lebertran Pepi sagt:

    Alles ganz liebe Buben,die idealen Schwiegersöhne,weil sie doch für den Familienunterhalt sorgen und sehr geschäftstüchtig sind!

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  • Seitenfenster sagt:

    Jetzt haben wir seine Sichtweise dieser Angelegenheit gehört – was sagt das Mädchen? Werden die Opfer jetzt schon ganz “ausgeblendet”?
    Man sollte diesen jungen “Herren” schnellstens wenigstens beibringen, dass sie sich von “jungen Damen” den Ausweis zeigen lassen müssen.
    Uns hat man ja beigebracht: “Nichtwissen schüzt vor Strafe nicht”.
    Bliebe noch die Frage, wenn wir unseren Töchtern sagen, sie sollen sich von denen fernhalten, ist das Diskriminierung, Rassismus? Wenn ja, haben wir ein größeres Problem, als ein Großteil der Bevölkerung denkt.

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    1. N.N. sagt:

      Was das Mädchen sagt, ist unerheblich, wenn sie damals 13 war. Denn dann war der Akt kategorisch verboten.

  • HC-Frust sagt:

    In OE 24 ist es ein Wiener!
    Typisch Fellner.

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