Neben zweifachem Mordversuch wurde er wegen schweren Raubes und Bedrängnisdiebstahls schuldig erkannt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Mann meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Der Angeklagte hatte in der Nacht auf den 16. Juli 2024 in der Meiselstraße in Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus die zwei aus nicht nachvollziehbaren Gründen mit einem Zimmerhammer attackiert, bewusstlos geschlagen und aufs Schwerste verletzt. “Es grenzt an ein Wunder, dass die beiden überlebt haben”, sagte die Staatsanwältin eingangs der Verhandlung.

Schwere Verletzungen zugefügt

Der 51 Jahre alte Wohnungslose erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma sowie ein komplexes Mittelgesichtstrauma, mehrfache Mittelgesichtsfrakturen, ein Subduralhämatom, Nasenbeinbrüche und zahlreiche Rissquetschwunden.

Die 43-jährige Frau trug ein schweres offenes Schädel-Hirn-Trauma mit zwei Schnittverletzungen in der linken Schläfenregion, ein linksseitiges Galeohämatom, eine offene Impressionsfraktur der knöchernen Schädelkapsel mit zahlreichen Bruchfragmenten, eine Subarachnoidal- und Subduralblutung und eine Blutung in den linken Schläfenlappen samt Verlagerung der Gehirnmittellinie davon. Außerdem wurde im Spital ein verschobener Bruch des linken Jochbogens sowie Schnittverletzungen hinter dem linken Ohrläppchen festgestellt.

Attackierte Frau musste Beruf aufgeben

Die Frau kann seither keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen. Sie musste nach zwei überstandenen Operationen ihren Beruf aufgeben, im Haushalt ist sie auf fremde Hilfe angewiesen. Nachts traue sie sich nicht mehr außer Haus, verriet sie den Geschworenen in ihrer Zeugenaussage. Tagsüber fühle sie sich unter Menschenmassen “wie eine kleine Maus, die sich am liebsten verstecken würde”.

Weshalb es zu der Attacke kam, die Passanten mit ihren Smartphones gefilmt hatten – die Videos wurden in der Verhandlung abgespielt -, war weder für die Betroffenen noch Augenzeuginnen und -zeugen erklärbar. Die Opfer saßen auf einer Bank, als sich ihnen der Angeklagte annäherte, zunächst auf den Mann hintrat und dann den Opfern mit dem Hammer wuchtige Schläge gegen den Kopf- und Gesichtsbereich versetzte. Den bereits bewusstlos zusammengebrochenen Mann zog er noch ein Mal vom Boden auf, um ihm den Hammer ein weiteres Mal ins Gesicht zu schlagen.

Verteidigerin bezeichnete Angeklagten als "unberechenbar"

“Er ist schwerster Alkoholiker und konsumiert Drogen”, führte die Verteidigerin ins Treffen. Der Bruder ihres Mandanten sei vor einigen Jahren vor dessen Augen ertrunken, was er kaum verkraftet habe. Seither versuche er sich mit Substanzen zu betäuben. “Da wird er unberechenbar”, meinte die Anwältin. Mit Tötungsabsicht habe der Angeklagte aber nicht gehandelt.

Der 29-Jährige behauptete anschließend in seiner Einvernahme, die Frau sei gegen ihn “negativ eingestellt” gewesen: “Sie hat mir gedroht, dass sie mich töten will, dass ich ein Polizist bin.” Der Mann wiederum habe Anstalten gemacht, ihn anzugreifen: “Da habe ich mit dem Hammer geschlagen. Ich habe das im Affekt gemacht.” Nachdem die Opfer bewusstlos am Boden lagen, nahm der Angeklagte auch noch ihre Taschen an sich, weswegen auch schwerer Raub und Diebstahl von der Anklage mitumfasst waren. (APA/red)