Der Mann legte am Aachener Hauptbahnhof einen libanesischen Reisepass sowie einen italienischen Aufenthaltstitel vor. Dieser war jedoch nicht für den Schengen-Raum gültig – seine Einreise somit unzulässig. Zusätzlich bestand gegen ihn bereits ein gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland.

37-Jähriger bereits amtsbekannt

Laut Polizei war der Libanese in der Vergangenheit „wiederholt“ wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgefallen. Sein Asylverfahren wurde im April 2025 abgelehnt. Nun wurde der 37-Jährige „mit dem Ziel der erneuten Abschiebung in den Libanon“ in Haft genommen.