Abschiebung nach Ostafrika scheitert: Drei Somalier wieder zurück in Österreich
Ein geplanter Abschiebungsflug Österreichs nach Somalia ist gescheitert. Vier ausreisepflichtige somalische Staatsbürger wurden per Charter nach Kenia ausgeflogen, sollten von dort weiter nach Mogadischu gebracht werden – doch die Rückführung kam nicht zustande, weil die somalischen Behörden ihren Staatsbürgern die Einreise verweigerten. Drei der Männer befinden sich inzwischen wieder in Abschiebehaft in Wien, berichtet der Standard.
Der Charterflug landete am Dienstagmorgen am internationalen Flughafen von Nairobi. An Bord befanden sich neben den Betroffenen mehrere Beamte des Innenministeriums, Polizisten, ein Arzt sowie ein Menschenrechtsbeobachter. Statt eines kurzen Zwischenstopps folgte jedoch ein über 30 Stunden andauernder Aufenthalt in der Transitzone. Am Ende mussten die österreichischen Behörden die Rückreise einleiten, da entscheidende Einreisedokumente fehlten.
Fehlende Zusagen aus Somalia
Nach geltender Praxis lassen somalische Behörden ihre Staatsbürger meist nur dann einreisen, wenn diese freiwillig zurückkehren. Bei zwangsweisen Rückführungen sind formelle Zusagen notwendig. Genau daran mangelte es offenbar. Schriftliche Bestätigungen lagen nicht vor, dennoch wurde der Abschiebeversuch unternommen – offenbar in der Hoffnung, vor Ort eine Lösung zu erzwingen.
Für drei der vier Männer verweigerten somalische Stellen letztlich die notwendigen Papiere. Über den vierten Fall gibt es bislang keine offiziellen Angaben. Während Deutschland, das sich an dem gemeinsamen Charter beteiligt hatte, seine Rückführungen offenbar durchführen konnte, blieb der österreichische Versuch erfolglos. Die drei Männer wurden nach ihrer Rückkehr umgehend in das Polizeianhaltezentrum am Wiener Hernalser Gürtel gebracht.
Kritik an Vorgehen und Dauer der Abschiebehaft
Unklar ist weiterhin, über welche Kanäle die österreichischen Behörden mit somalischen Ansprechpartnern kommunizierten. In früheren Fällen hatten informelle Kontakte und externe Vermittler eine Rolle gespielt. Auch diesmal scheint nicht ausschließlich über offizielle staatliche Stellen verhandelt worden zu sein.
Rechtsberatungsstellen kritisieren zudem die lange Dauer der Abschiebehaft. Einige der Betroffenen seien bereits seit Monaten in Gewahrsam gewesen. Gerichte hätten wiederholt festgestellt, dass eine derart lange Inhaftnahme unzulässig sein könne, wenn keine realistische Aussicht auf eine Abschiebung bestehe. Das Scheitern der Rückführung bestätige aus Sicht der Beratungsstellen genau dieses Problem.
Wie hoch die Kosten des gescheiterten Charterflugs waren, ist bislang nicht bekannt. Vergleichbare Abschiebungen aus Deutschland nach Somalia verursachten zuletzt Ausgaben im mittleren sechsstelligen Bereich. Auch die Frage, ob Teile der Rückführung – etwa der Flug von Nairobi nach Mogadischu – an private Akteure ausgelagert werden sollten, bleibt offen.
Dieser Beitrag ist ursprünglich bei unserem Partner-Portal NIUS erschienen.
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