Ein afghanischer Staatsbürger steht im Zentrum eines internationalen Justizfalls. Laut der britischen Zeitung The Sun wurde der Mann 2018 in Linz wegen des Verdachts der Vergewaltigung festgenommen.

Dem Bericht zufolge wurde er anschließend gegen Kaution freigelassen und verließ danach Österreich. 2019 sei er nach Großbritannien eingereist.

Flucht nach Großbritannien – trotz Verfahren Bleiberecht

Besonders brisant: Trotz der österreichischen Vorgeschichte gewährte das britische Innenministerium dem Afghanen im Jahr 2023 ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht („Indefinite Leave to Remain“).

Erst Jahre später wurde der Fall im Zuge eines Auslieferungsverfahrens erneut geprüft. Eine britische Richterin stufte den Mann laut Gerichtsunterlagen als „flüchtig“ ein, nachdem er frühere Strafverfahren und Festnahmen bei Befragungen verneint hatte.

Mehrere Identitäten erschwerten Behördenprüfung

Medienberichten zufolge nutzte der Afghane mehrere Identitäten und gab unterschiedliche Geburtsdaten an. Solche Angaben erschweren Behördenabgleiche erheblich und könnten erklären, warum Hinweise auf frühere Ermittlungen in Österreich in Großbritannien zunächst nicht erkannt wurden.

Dennoch bleibe eine entscheidende Frage: Welche Prüfungen fanden im Asyl- beziehungsweise Aufenthaltsverfahren tatsächlich statt – und warum hatten diese Widersprüche zunächst keine unmittelbaren Konsequenzen?

Datenaustausch mit EU nach Brexit schwieriger

Ein möglicher Hintergrund liegt im veränderten Sicherheits- und Asylsystem seit dem Brexit. Großbritannien ist nicht mehr Teil zentraler EU-Mechanismen wie dem Schengener Informationssystem (SIS II) sowie des Dublin-Systems.

Der automatisierte Abgleich von Fahndungs- und Verfahrensdaten aus EU-Staaten kann dadurch erschwert sein – insbesondere dann, wenn eine Person unter mehreren Identitäten auftritt.

Auslieferung nach Österreich angeordnet

Der Mann befindet sich derzeit im Londoner Gefängnis Wandsworth. Ein britisches Gericht ordnete seine Auslieferung nach Österreich an, wo er sich dem Verfahren stellen soll. Gegen diese Entscheidung wurde Berufung angekündigt.

Das britische Innenministerium erklärte, Aufenthaltsrechte könnten entzogen werden, wenn sie durch falsche Angaben oder das Verschweigen wesentlicher Informationen erlangt wurden.

Offene Fragen bleiben

Weiterhin unklar ist, ob zum Zeitpunkt der Ausreise bereits ein rechtskräftiges Urteil in Österreich vorlag oder ein laufendes Strafverfahren Grundlage der späteren Fahndung war. Offizielle österreichische Gerichtsunterlagen wurden bislang nicht veröffentlicht.

Der Fall entwickelt sich damit zunehmend zu einem politischen Streitfall über Migration und Behördenversagen – weit über Österreich hinaus.