Die beiden Täter, Jan Jahanzeb und Izrar Niazal, beide 17 Jahre alt, hatten im Mai ein 15-jähriges Mädchen in einem Park vergewaltigt. Nun wurden sie zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt: Jahanzeb zu zehn Jahren und acht Monaten, Niazal zu neun Jahren und zehn Monaten. Da beide bereits volljährig sind, könnte ihnen eine Abschiebung drohen, wie die britische Times und Apollo News berichten.

Flucht über den Ärmelkanal – und die Ausrede der „kulturellen Differenzen“

Die Afghanen kamen als unbegleitete Minderjährige über den Ärmelkanal nach England. Nach drei erfolglosen Versuchen, die Meerenge mit Booten zu überqueren, wurde Jahanzeb von einem Schiff der englischen Küstenwache gerettet. Zur Tatzeit lebten beide Burschen in öffentlich finanzierten Flüchtlingsunterkünften.

Die Times zitierte den Verteidiger wie folgt: „Er ist nicht an eine Gesellschaft gewöhnt, in der Frauen frei sind und den Männern gleichgestellt sind. Er ist nicht an eine Gesellschaft gewöhnt, in der Alkohol frei erhältlich ist. Er ist moralisch orientierungslos. Es gibt massive kulturelle Barrieren, die zu massiven moralischen Barrieren geworden sind.“

Richterin zerlegt „Kultur“-Argument und setzt auf Transparenz

Für diese Argumentation hatte die zuständige Richterin Sylvia de Bertodano jedoch wenig Verständnis: „Ich akzeptiere, dass Sie aus einem Land kommen, das sich kulturell erheblich vom Vereinigten Königreich unterscheidet. Ich akzeptiere jedoch nicht, dass keiner von Ihnen das Konzept der Einwilligung versteht. Dies ist ein Fall, in dem Ihnen beiden absolut klar war, dass Sie ein Kind von seinen Freunden wegbrachten, an einen Ort, an dem Sie nicht beobachtet werden konnten, um diese Straftat zu begehen.“

Der Verteidiger versuchte auch, die Offenlegung der Täteridentität zu verhindern. Die Richterin hob die Einschränkungen jedoch auf und betonte, dass ein Mangel an Informationen nur die Wut der Öffentlichkeit schüre. Dies führe zur unkontrollierten Verbreitung falscher Informationen, so Bertodano.