
Afghanischer Killer von Aschaffenburg hatte zuvor bereits auf Frau eingestochen
Ein illegaler Migrant ersticht in Aschaffenburg zwei Menschen, darunter auch ein Kind. Zuvor fiel der Afghane mehrfach gewaltsam auf und wurde sogar mehrere Male in die Psychiatrie eingewiesen.
Das ist Enamullah Omarzai, der Killer von Aschaffenburg: Der tatverdächtige Afghane ist 28 Jahre alt und wird laut NIUS-Informationen dem Betäubungsmittel-Milieu zugerechnet. Laut Main-Echo soll der mutmaßliche Täter in einer Asylunterkunft am bayerischen Untermain untergebracht worden sein. Der Afghane soll Enamullah Omarzai heißen und 1997 in Kunduz, Afghanistan geboren sein. Die Zentrale Ausländerbehörde Unterfranken war laut “Bild” für ihn zuständig.
Der Afghane war der Polizei bereits wegen drei begangener Gewalttaten bekannt. Er wurde dreimal in die Psychiatrie eingewiesen und dreimal wieder laufengelassen.
Laut Recherchen der Zeitung war Enamullah O. im vergangenen Jahr in einen schwerwiegenden Vorfall verwickelt. Im August 2024 soll er in einer Gemeinschaftsunterkunft in Alzenau, einer Kleinstadt nahe Aschaffenburg, eine Frau attackiert haben. Eine ukrainische Nachbarin berichtete der Zeitung: „Er schnitt einer Landsfrau von mir immer wieder in die Haut. Sie schrie um Hilfe, ich alarmierte die Polizei.“ Trotz dieses Vorfalls durfte der Mann offenbar in sein Zimmer in der Unterkunft zurückkehren.
Der Afghane reiste demnach am 19. November 2022 nach Deutschland ein, stellte Anfang 2023 einen Asylantrag. Dann gab es wohl ein Dublinverfahren, das „nicht rechtzeitig abgeschlossen“ wurde. Danach gab es ein normales Asylverfahren. Laut “Bild” reiste der Killer dabei über Bulgarien, Österreich und Frankreich ein.
Der Killer hat demnach am 4. Dezember 2024 seine freiwillige Ausreise-Absicht kundgetan, auch schriftlich. Er habe erklärt, dass er sich beim afghanischen Konsulat um die Papiere kümmern wolle. „Ich reise freiwillig aus“, erklärte er in einem Brief an die Ausländerbehörde. Zu der Ausreise kam es nie. Womöglich verkündete der Afghane seine Ausreise, um dem Strafvollzug wegen seiner Gewaltdelikte zu entgehen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellte dann eine Woche später das Asylverfahren ein und forderte den Afghanen zur Ausreise auf. Am 9. Dezember erhielt er eine vom Amtsgericht bestellte Betreuerin.
Eine Untersuchung seiner Räume in der Asylunterkunft habe bislang keine Hinweise auf eine radikale islamistische Gesinnung geliefert. Man habe dort Medikamente gefunden. Laut “Bild” wurde der Täter 2023 mit Drogen erwischt.
Der Beitrag ist ursprünglich auf unserem deutschen Partner-Portal NIUS erschienen.
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