Wie Apollo News berichtet, reiht sich der Fall aus Duisburg in eine lange Serie von AGG-Klagen ein, mit denen die Klägerin seit Jahren Unternehmen wegen angeblicher Diskriminierung angreift. Arbeitsgerichte in Nordrhein-Westfalen kennen die Person längst – ihr Klagepensum wird auf rund 250 Verfahren geschätzt.

Formfehler in Jobanzeige – 5.200 Euro gefordert, 800 Euro gezahlt

Ausgangspunkt war eine auf den ersten Blick korrekte Ausschreibung: Der Dachdecker suchte im Sommer eine „Bürokauffrau/mann im Bereich Dachdeckerhandwerk (m/w/d)“. Die Anzeige wurde auf der dafür vorgesehenen Seite der Agentur für Arbeit veröffentlicht.

Der entscheidende Punkt: Es fehlte ein gesonderter Vermittlungsantrag, über den das Amt die Eignung der Stelle für schwerbehinderte Bewerber hätte prüfen können. Dass es diese Formalie überhaupt gibt, war dem Unternehmer nach eigenen Angaben nicht bewusst.

Die Folge: Die Transperson klagte und verlangte eine Entschädigung in Höhe von 5.200 Euro. Vor dem Arbeitsgericht Duisburg vermittelte die Richterin schließlich einen Vergleich: Am Ende musste der Dachdecker 800 Euro zahlen.

1.600 Bewerbungen, rund 250 Klagen

Die Transperson ist für die Arbeitsgerichte in Nordrhein-Westfalen inzwischen bestens bekannt. Ihr Klageumfang wird auf etwa 250 Verfahren geschätzt. Zunächst hatte sie sich vielfach darauf berufen, dass bei Ausschreibungen das „d“ für „divers“ fehle – zuletzt war ein Spediteur deshalb mit 3.750 Euro zur Kasse gebeten worden.

Mittlerweile stützt sich die Klägerin aber nicht nur auf die fehlende „divers“-Angabe, sondern auch auf den Umgang mit schwerbehinderten Bewerbern oder auf vermeintliche Altersdiskriminierung, etwa wenn ein Unternehmen Personal für ein „junges Team“ sucht.

Nach eigenen Angaben hat die Transperson rund 1.600 Bewerbungen geschrieben. Wird sie abgelehnt, nutzt sie häufig das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, um Entschädigungszahlungen geltend zu machen. Das AGG regelt in § 15 „Benachteiligung“ bei Ausschreibungen sehr streng – Gerichte haben den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs in mehreren Entscheidungen bereits zurückgewiesen.

Ein Richter des Arbeitsgerichts Bielefeld schätzte nach den vorliegenden Fällen, dass die Klägerin so bereits eine erhebliche sechsstellige Summe erstritten haben könnte.