Der 62-jährige Familienvater soll im Jahr 2013 nach Österreich gekommen sein. Nach seiner Zeit im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen lebte er in einer Flüchtlingsunterkunft im Bezirk Oberwart, Burgenland, und erhielt Grundsicherung, berichten “BVZ” und “heute.at”. Von August 2014 bis Januar 2024 erhielt er die Mindestsicherung, die maximal 1.400 Euro pro Monat betrug, und bezog zudem Leistungen aus der Krankenversicherung.

Syrer besitzt auch türkische Staatsbürgerschaft

In der Wohnung des Mannes wurde zufällig ein türkischer Reisepass entdeckt. Daraufhin nahm die Fremdenbehörde (BFA) an, dass der 62-Jährige möglicherweise nicht syrischer Staatsbürger sei, und leitete das Verfahren zur Aberkennung seines Asylstatus ein. Seine Anwältin legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein – das Verfahren läuft seit fast einem Jahr.

“Er fühlt sich nicht schuldig, er machte keine falschen Angaben”, erklärte Verteidigerin Muna Duzdar über ihren Mandanten. Dieser besitze einen gültigen Aufenthaltstitel, da ihm von der Behörde subsidiärer Schutz gewährt wurde. Da er fast zehn Jahre lang Mindestsicherung in Höhe von insgesamt 197.340 Euro erhalten hatte, sieht sich der 62-Jährige nun auch wegen der unrechtmäßigen Inanspruchnahme sozialer Leistungen vor Gericht.

Flucht vor Krieg in Syrien

Der 62-Jährige soll mit seiner Familie seinen Lebensmittelpunkt in Syrien gehabt haben, wo er ein Geschäft führte. Im Jahr 2013 sei er aufgrund des Krieges geflohen. Da seine Mutter aus der Türkei stammte, verfügte er über eine zweite Staatsbürgerschaft, wie “BVZ” und “heute.at” berichten. “Ich bin unschuldig”, erklärte der Angeklagte am Dienstag vor Gericht.

“Ich wurde verfolgt, so wie alle anderen Syrer auch, die hierhergekommen sind. Ich suchte um Asyl an und habe diese Unterstützung bekommen”, erklärte er weiter. Der 62-Jährige betonte, dass er die syrische Staatsbürgerschaft besitze und zusätzlich seit 2010 auch die türkische. Seine Frau und seine Kinder seien ausschließlich syrische Staatsbürger. Zuletzt hielt er sich vor eineinhalb Jahren in der Türkei auf.

Vorwurf der Staatsanwaltschaft wegen falscher Angaben

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, den Behörden unrichtige Angaben zu seiner Staatsbürgerschaft gemacht zu haben. “Sagte Ihnen jemand, dass man jede Staatsangehörigkeit angeben muss?”, erkundigte sich die Richterin. “Mir wurde gesagt, ich soll exakt antworten”, entgegnete der Angeklagte. Im Rahmen seines Asylverfahrens soll er keine Informationen zu seiner türkischen Staatsbürgerschaft gegeben haben.

Laut Medienberichten war der Angeklagte in Österreich nur gelegentlich berufstätig. Derzeit sei er ohne Beschäftigung und erhalte eine monatliche Unterstützung in Höhe von 1.370 Euro, wie er vor Gericht berichtet haben soll. Die Richterin beschloss, den Prozess zu vertagen. Sie möchte das laufende Fremdenrechtsverfahren abwarten und gegebenenfalls eine Mitarbeiterin der Bezirkshauptmannschaft befragen, bei der der Angeklagte den Antrag auf Mindestsicherung eingereicht hatte.