ARD-Debatte zu digitaler Gewalt: Fernandes-Auftritt sorgt für Kritik
„Digitale Gewalt – wie können Frauen besser geschützt werden?“, wollte Moderatorin Caren Miosga am Sonntagabend in der ARD wissen. Anlass hierfür bot der Fall von Collien Fernandes, den die anderen Protagonisten der Sendung jedoch tunlichst zu umschiffen versuchten. So ganz funktionierte das jedoch nicht.
Schon zu Beginn plätscherte die Sendung schwerfällig vor sich hin. Miosga lieferte Fernandes im Zweiergespräch einen sentimentalen Austausch in Wohlfühlatmosphäre, ohne auf neue Erkenntnisse zu spekulieren oder gar die Anklägerin mit Widersprüchen zu konfrontieren. Auf die sanften Vorlagen der Moderatorin folgten die gewünschten Antworten.
Sie habe mit „sehr viel Hass gerechnet“, so Fernandes, sei aber froh, dass nun eine „solche Bewegung“ entstanden sei. Die Täter seien eben meistens männlich, ergänzte die 44-Jährige. Und schlussfolgerte: „Wir müssen den Weg über die Justiz gehen.“ Fernandes freute sich: „Frau Hubig scheint sehr engagiert zu sein.“ Auf kritische Nachfragen von Miosga, etwa zum Schreiben der Anwälte von Christian Ulmen, wartete man vergebens. Inhaltlich blieb es schwammig, Fernandes gerierte sich als Zeugin „vom Hörensagen“, die ausgiebig berichtete, was „andere Betroffene“, „andere Anwält*innen“ so alles erfahren hätten.
„Wir müssen da handeln“
Dann änderte sich das Setting. Fernandes verließ die Sendung, am Tisch nahmen die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, der Journalist Ronen Steinke und die frühere „Fridays for Future“-Aktivistin Theresia Crone Platz. Zu Gast waren also drei weitere Ankläger, die sich im Grunde einig waren. Der Staat mache zu wenig gegen „digitale Gewalt“. Die Dunkelziffer sei hoch. Frauen würden sich nicht trauen, Anzeigen zu stellen. „Wir sehen, dass wir im Bereich der digitalen Gewalt nicht dastehen, wo wir stehen müssten“, bedauerte die SPD-Justizministerin. „Wir müssen da handeln.“
Überhaupt häuften sich bei allen Protagonisten die Bestätigungen, dass man endlich „mehr tun müsse“, doch es blieb die Frage, was die Sendung abgesehen von den individuellen Schicksalserzählungen von Collien Fernandes und Theresia Crone, die ebenfalls Opfer von sexualisierten Darstellungen im Internet wurde, zu bieten hätte. Über weite Strecken blieb die Diskussion immerhin sachlich, einen traurigen Höhepunkt lieferte jedoch Justizministerin Hubig, als sie erklärte, dass es nicht so wichtig wäre, über die Überrepräsentationen bestimmter Tätergruppen zu sprechen.
Ronen Steinke sprach dann irgendwann aus, was jedem Betrachter bereits zu Beginn der Sendung klar war: „Wir säßen heute Abend nicht hier, wenn Collien Fernandes eine Kassiererin im Supermarkt wäre.“ Anlass für die Wehklagen lieferte in der Tat ein Rosenkrieg zwischen zwei Prominenten, der juristisch noch überhaupt nicht abgeschlossen ist. Die endgültige Wahrheit in der Auseinandersetzung zwischen Fernandes und Ulmen kennen bislang nur ihre Protagonisten und ihre Anwälte.
Was die Justizministerin nicht hinderte, den Augenblick zu nutzen, um Werbung für ihr neues Deepfake-Gesetz gegen „digitale Gewalt“ zu machen. Hubig vermied es am Sonntag jedoch tunlichst, sich zum konkreten Fall zu äußern. Warum sollte sie sich auch auf ein solches Glatteis bewegen? „Ich möchte mich zu den Vorwürfen von Frau Fernandes überhaupt nicht äußern. Wir haben eine unabhängige Justiz“, erklärte sie. Doch natürlich impliziert schon ihre Anwesenheit in der Talkshow, dass sie den Fall als hilfreich einschätzt, um ihre eigenen Anliegen voranzutreiben. Man kann den Kontext der Sendung nicht einfach ausblenden.
Unappetitlicher Rosenkrieg
Letztlich wird die deutsche Öffentlichkeit somit gezwungen, einem unappetitlichen Rosenkrieg beizuwohnen, weil das politische Establishment im Verbund mit Medien und NGOs entschieden hat, diesen Promi-Scheidungskrieg zu nutzen, um ihren Wunsch nach der Einhegung und Zensur des Internets voranzutreiben.
Am Samstag brachte es der Jurist Patrick Baumfalk auf dem Portal anwalt.de wunderbar auf den Punkt. Er fragte sich: „Ist es vertretbar, auf der Grundlage eines Falls, in dem das deutsche Verfahren eingestellt wurde, das spanische Verfahren ausgesetzt ist, der zentrale Deepfake-Vorwurf laut Verteidigung gar nicht erhoben wird und die initiale Berichterstattung Gegenstand gerichtlicher Schritte ist – ein Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen, das Grundrechtseingriffe nach sich zieht, die jeden Bürger mit einem Internetprofil betreffen?“
Die Antwort ist simpel: Nein, ist es nicht. Aber wen interessieren schon solche Einwände, wenn Politik und Medien ihre Fahrtrichtung bereits kennen.
Dieser Beitrag ist ursprünglich auf unserem Partner-Portal NiUS erschienen.
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