ARD schneidet falsche Passage zu Ulmen aus der „Tagesschau“
Die ARD hat eine Meldung in der 20-Uhr-Ausgabe der „Tagesschau“ nachträglich verändert, nachdem sie den Fall Collien Fernandes/Christian Ulmen unzutreffend dargestellt hatte.
Betroffen war die Sendung vom 29. März. Darin hieß es zunächst, in Deutschland gingen „seit Tagen“ Menschen auf die Straße, „um gegen digitale Gewalt zu demonstrieren. Heute forderten in München nach Angaben der Veranstalter etwa 6.000 Menschen strengere Gesetze gegen manipulierte Pornografie im Internet.“ Zuerst berichtete Apollo News.
In der inzwischen in der ARD-Mediathek abrufbaren Fassung endet der Beitrag an dieser Stelle. Die Passage wurde im Nachhinein gekürzt. Die ursprüngliche Version ist online nicht mehr verfügbar. Nach einer Rekonstruktion der archivierten Untertitel sagte der Sprecher ursprünglich noch: „Auslöser sind die Vorwürfe der Schauspielerin Collien Fernandes. Ihr Ex-Mann Christian Ulmen habe solche Videos im Internet verbreitet. Ulmen bestreitet das.“
„Diese Sendung wurde nachträglich bearbeitet“
Die ARD versah die bearbeitete Fassung später mit einem Korrekturhinweis. Darin heißt es: „Diese Sendung wurde nachträglich bearbeitet. In einer früheren Version der Meldung zur Demonstration in München konnte der Eindruck entstehen, dass Frau Fernandes ihrem Ex-Mann vorwirft, manipulierte Videos im Internet zu verbreiten. Der Vorwurf von Fernandes lautet richtig: Ulmen soll jahrelang im Internet Fakeprofile erstellt und darüber hinaus pornografische Darstellungen verbreitet haben.“
Damit korrigierte die Redaktion ihre Darstellung des Falls. Hintergrund ist, dass die Vorwürfe gegen Ulmen in der öffentlichen Debatte vielfach mit Deepfakes und KI-generierter Pornografie verknüpft wurden. Tatsächlich war dieser konkrete Vorwurf in der zugrunde liegenden Berichterstattung so nicht ausdrücklich erhoben worden. Fernandes hatte später zudem klargestellt, dass sie ihrem Ex-Mann gerade nicht vorwerfe, solche Deepfake-Videos verbreitet zu haben.
Der Fall ist auch deshalb politisch aufgeladen, weil er in die Debatte um eine Verschärfung des Strafrechts bei bildbasierter Gewalt hineinragt. Im Raum steht dabei auch eine Ausweitung der Strafbarkeit auf das Erstellen entsprechender Inhalte. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hatte dafür bereits einen Gesetzentwurf vorbereiten lassen. In einem begleitenden Interview forderte sie: „Außerdem müssen wir Strafbarkeitslücken bei pornografischen Deepfakes und anderen Formen bildbasierter Gewalt schließen.“
Dieser Beitrag ist ursprünglich bei unserem Partner-Portal NiUS erschienen.
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