Der Angeklagte nahm im Gerichtssaal neben seiner Verteidigerin Platz, formell gekleidet, begleitet von engen Familienangehörigen. Es war das erste Mal, dass Robinson physisch vor den Richtern erschien. Zuvor war er lediglich per Video- oder Audioverbindung zugeschaltet worden.

Der Auftakt der Sitzung wurde zunächst live im US-Fernsehen übertragen. Kurz nach Beginn ordnete das Gericht jedoch an, die Öffentlichkeit auszuschließen. Hintergrund ist ein Antrag der Verteidigung, Fernsehkameras künftig vom Verfahren fernzuhalten. Die Anwälte argumentieren, eine umfassende mediale Begleitung gefährde die Unvoreingenommenheit der Geschworenen und damit das Recht ihres Mandanten auf ein faires Verfahren.

Ob und in welchem Umfang Kameras weiterhin zugelassen werden, soll in einem gesonderten Schritt geprüft werden. Die Entscheidung gilt als richtungsweisend für den weiteren Verlauf des Prozesses, der landesweit stark polarisiert.

Schwerste Vorwürfe, maximale Strafe möglich

Tyler Robinson ist unter anderem wegen Mordes angeklagt. Im Falle einer Verurteilung droht ihm nach geltendem Recht die Todesstrafe. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im September auf einem Universitätscampus in Utah gezielt das Feuer auf Charlie Kirk eröffnet zu haben, als dieser dort eine öffentliche Rede hielt.

Kirk, damals 31 Jahre alt, galt als einflussreiche Figur der amerikanischen Konservativen. Als Gründer und Gesicht der Organisation „Turning Point USA‟ mobilisierte er vor allem junge Wähler und unterstützte offen Donald Trump sowie dessen politisches Umfeld. Sein Tod löste in den USA eine heftige Debatte über politische Gewalt, Radikalisierung und die Grenzen öffentlicher Auseinandersetzung aus.

Ideologie-Frage bleibt Gegenstand der Ermittlungen

Im Raum steht die Frage, ob Robinson aus politisch-ideologischen Motiven gehandelt hat.

Ermittlungsbehörden untersuchen Hinweise auf mögliche Verbindungen zu linken Online-Milieus sowie auf eine ideologische Radikalisierung. Diese Einschätzungen beruhen unter anderem auf sichergestellten Chatnachrichten, Symbolen auf Munition sowie Aussagen aus dem familiären Umfeld.

Zugleich betonen die Behörden, dass die Motivlage noch nicht abschließend geklärt sei. Auch die Verteidigung weist darauf hin, dass einzelne digitale Fundstücke oder Schlagworte nicht zwangsläufig eine konsistente politische Ideologie belegten. Die Ermittlungen zu möglichen Mitwissern oder digitalen Unterstützern dauern an.