Bis zu 3.600 € Strafe: Schon ein Böller kann Silvester ruinieren
Silvesterknaller in der Stadt? Ein teurer Fehler. Wer trotz Verbots Raketen oder Böller zündet, riskiert hohe Geldstrafen. Bei illegaler Pyrotechnik sind sogar bis zu 10.000 Euro möglich.
Polizeikontrollen rund um Silvester sollen verhindern, dass verbotene Böller zur Gefahr werden.APA/dpa-Zentralbild/Patrick Pleul
Wie die Heute bereits vor dem Jahreswechsel berichtete, wird es für Feuerwerksfans in diesem Jahr besonders ungemütlich. Polizei und Behörden setzen auf strenge Kontrollen und machen klar: In Städten und Gemeinden gilt Null-Toleranz gegenüber Pyro-Sündern.
Knallhartes Verbot in der Stadt
Wien mag für Musik, Sachertorte und Walzer stehen – für private Silvesterböller steht die Bundeshauptstadt jedoch definitiv nicht. Im gesamten Stadtgebiet gilt ein strenges Feuerwerksverbot, das auch in der Silvesternacht nicht aufgehoben wird. Wer dennoch mit Raketen, Pyrotechnik oder Böllern hantiert, riskiert empfindliche Strafen.
Und Wien ist kein Einzelfall: In den meisten Gemeindegebieten Österreichs sind Böller, Raketen und ähnliche Pyrotechnik verboten. Erlaubt ist das Zünden nur dort, wo es ausdrücklich gestattet wird, meist außerhalb geschlossener Ortschaften.
Bis zu 3.600 Euro für einen Knall
Für all jene, die das Verbot auf die leichte Schulter nehmen, kann es besonders teuer werden. Selbst wenn nur ein einzelner verbotener Böller gezündet wird, droht eine Strafe von bis zu 3.600 Euro. Die Polizei begründet ihr hartes Vorgehen mit Brandgefahr, Verletzungsrisiko und massiver Lärmbelastung.
Erlaubt bleiben lediglich Kleinstfeuerwerke der Kategorie F1, zu denen etwa Wunderkerzen, Knallerbsen oder Tortensprüher zählen. Alles, was unter die Kategorien F2, F3 oder F4 fällt, ist im Ortsgebiet tabu. Wer glaubt, es einmal kurz krachen lassen zu und dann unbehelligt weiterfeiern zu können, irrt gewaltig.
Illegale Knaller: Noch teurer, noch gefährlicher
Die Konsequenzen sind noch drastischer, wenn verbotene oder ausländische Pyrotechnik illegal eingeführt oder verkauft wird. In solchen Fällen können Strafen von bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Für viele endet der Jahreswechsel somit nicht mit einem Knall, sondern mit einer saftigen Rechnung.
Dass es sich dabei nicht um reine Schikane handelt, zeigen tragische Beispiele: So kamen beispielsweise zwei 18-jährige Jugendliche ums Leben, als ein selbstgebauter pyrotechnischer Gegenstand zu früh explodierte. Solche Vorfälle sind für die Behörden Mahnung und Rechtfertigung zugleich.
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